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Frage von Stephan S. •

Frage an Olaf Scholz von Stephan S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Scholz,

die Koalition berät zurzeit über die Reform der Erbschaftsteuer. Dabei ist bisher offenbar vorgesehen, den Freibetrag für Eheleute so anzuheben, dass das gemeinsame Eigenheim oder ein gleichwertiger Vermögenswert steuerfrei bleiben. Außerdem wird der Vorsorgefreibetrag für die Altersvorsorge beibehalten. Das kann ich gut nachvollziehen, weil Eheleute das zur Absicherung ihres Alters bestimmte Vermögen gemeinsam erarbeitet und bereits versteuert haben.

Für Lebenspartner ist offenbar bisher keine Gleichstellung vorgehen, obwohl sie wie Eheleute für das Alter z.B. durch den Kauf einer Eigentumswohnung vorsorgen. Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Gleichwohl wird die Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftsteuer bislang nicht anerkannt. Wenn die Koalition entscheiden sollte, Lebenspartner auch zukünftig im Erbschaftsteuerrecht wie Fremde zu behandeln, würde sich die Situation für Lebenspartner sogar noch verschlechtern. Denn Immobilien müssen in Zukunft mit dem vollen Verkehrswert versteuert werden. Bisher werden Immobilien bei der Erbschaftsteuer nur mit rund 65 % angesetzt. Außerdem sollen die Erbschaftsteuersätze für "Fremde" von derzeit 17% bis 50% auf 30% bis 50% angehoben werden. Beide wird durch den höheren Freibetrag der Ehepartner kompensiert, aber eben nicht für Lebenspartner.
Das fände ich in höchstem Maße ungerecht. Denn für die Ungleichbehandlung gibt es überhaupt kein Argument.

Werden Sie einem Gesetzentwurf, der keine Gleichstellung von Eheleuten und Lebenspartnern in der Erbschaftsteuer enthält, zustimmen? Was werden Sie unternehmen, damit die bestehende Ungleichbehandlung nicht noch verschärft wird?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stüber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stüber,

vielen Dank für Ihre Email.

Wie Sie sicherlich wissen, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ein. Wir haben dazu in den letzten Jahren auch schon einiges erreicht (z.B. Lebenspartnerschafts- und Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz).

Sicherlich streben wir in vielen Fällen eine weitergehende Gleichstellung an. Mit unserem Koalitionspartner ist dies jedoch schwer umsetzbar. Wir versuchen trotzdem im Rahmen der Reform des Erbschaftssteuerrechts in Ihrem Sinne weiterzukommen.

Ich möchte Ihnen aber zusätzlich empfehlen, Ihre Frage auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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