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Olaf Scholz
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Frage von Michael und Doris S. •

Frage an Olaf Scholz von Michael und Doris S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Scholz,

Viele Rentner sind enttäuscht über die mittlerweile horrende
Fehlverwendung der Rentenbeiträge von zwangsversicherten Arbeitern und Angestellten.
Unsere Schätzungen belaufen sich auf ca. 400 Milliarden Euro
in 50 Jahren Zwangsverwaltung durch den Staat, die der
Rentenversicherung fehlen.
Es gibt daher kein demographisches Problem, sondern ein
Problem nicht sachgerecht verwalteter Beitragsgelder.
Die Nullrunden sind Diebstahl an den Rentnern.

Was gedenken Sie zu unternehmen um diese Gelder wieder der
Rentenversicherung zuzuführen.

mit freundlichen Grüssen
Michael und Doris Simon

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Simon,
sehr geehrter Herr Simon,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe sehr gut, dass Sie sich mit der Situation der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland beschäftigen. Es trifft zwar zu, dass es der heutigen Rentnergeneration im Vergleich zu früheren Generationen relativ gut geht, trotzdem weiß ich sehr genau, dass es viele Rentnerinnen und Rentner gibt, die von einer sehr geringen Rente leben müssen.

Sicherlich wissen Sie bereits, dass unsere Rentenversicherungssystem nach dem sog. Umlageprinzip funktioniert, d.h. dass die ausbezahlten Renten der jetzigen Rentnergeneration von den aktuellen Rentenversicherungsbeiträgen der jetzt tätigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden. Das war auch schon in den letzten Jahrzehnten so. Es gibt also keine "Kasse" oder kein "Konto", wo die in den letzten Jahrzehnten gezahlten Beiträge der heutigen Rentnerinnen und Rentner gelagert sind und aus der irgendwer etwas in den letzten Jahren hätte entnehmen können. Die einzige Frage, die man sich in diesem Zusammenhang zurecht stellen kann, lautet daher, ob in den letzten Jahrzehnten Geld für Aufgaben ausgegeben wurde, die nicht aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätten finanziert werden dürfen.

Obwohl dies, das gebe ich gerne zu, in der Vergangenheit in einigen Fällen vorgekommen ist, so hat spätestens die Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder begonnen, diese Aufgaben (dazu gehören zum Beispiel so sinnvolle Beiträge zur Rentenversicherung, wie die für Mütter und Väter während des Erziehungsurlaubes) aus dem Bundeshaushalt und damit nicht aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Die Ausgabenpolitik der Vergangenheit ändert daher selbstverständlich nichts an dem aktuellen Finanzbedarf der Rentenversicherung.

Der Haushalt der gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich auf ca. 230 Mrd. Euro. Aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden aber nur 150 Mrd. Euro eingenommen. Aus diesem Grund sind im gesamten Haushalt der Bundesrepublik Deutschland, über den der Deutsche Bundestag zu entscheiden hat und der insgesamt für alle Ausgaben ein Volumen von ca. 260 Mrd. Euro hat (dazu gehören innere Sicherheit, Verkehr, Bildung und Forschung, soziale Sicherungssysteme, Verteidigung), Zahlungen in Höhe von fast 80 Mrd. Euro für die Rentenversicherung vorgesehen. Das ist fast ein Drittel des gesamten Haushaltes. Dieser Betrag enthält auch die Ausgaben für die Erstattung sog. einigungsbedingter Leistungen (0,5 Mrd. Euro) oder die Beiträge für Kindererziehungszeiten (11,5 Mrd. Euro).

An dieser Schilderung können Sie erkennen, dass der Rentenversicherung keine Gelder entnommen werden, sondern im Gegenteil der Rentenversicherung jährlich fast 80 Mrd. aus dem Bundeshaushalt zugeführt werden. Das ist angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte eine sehr hohe Summe und der mit Abstand größte Posten im Bundeshaushalt.

Ich möchte Ihnen gerne auch noch zu den von Ihnen angesprochenen "Nullrunden" antworten. Wie Sie sicherlich wissen, legt der Gesetzgeber die Höhe der Rentensteigerung nicht willkürlich fest. Sie folgt einer fest vereinbarten Formel und hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der ausbezahlten Löhne und Gehälter ab. Da diese in den letzten Jahren aber eher gesunken als gestiegen sind, war keine Rentenerhöhung möglich. Im letzten Jahr haben wir sogar mit einem extra dazu verabschiedeten Gesetz sichergestellt, dass die Renten nicht sinken. Ein Sinken der Renten wollte die SPD unbedingt verhindern. Nachdem es in den letzten Jahren keine Erhöhung geben konnte, sind die Renten in diesem Jahr um 0,54% gestiegen. Ich gebe gerne zu, dass das nicht viel ist.
In diesem Jahr steigen aber erstmalig auch die Löhne und Gehälter wieder deutlich (Sie haben die Tarifabschlüsse in der Metall- und Chemiebranche sicherlich verfolgt), so dass ich davon ausgehe, dass die Renten im nächsten Jahr wieder deutlicher steigen können. Sie haben auch die Veränderungen bei den Beiträgen der Rentnerinnen und Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung angesprochen. Ich verstehe sehr gut, dass das bei Beziehern von kleinen Renten zu höheren Belastungen geführt hat, da parallel dazu die Renten aus den oben genanten Gründen in den letzten Jahren nicht steigen konnten. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um den Beitrag der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Rentenversicherung nicht noch weiter steigen zu lassen. Immer weiter steigende Beiträge hätten sich negativ auf die dringend erforderliche Schaffung von Arbeitsplätzen und das Vertrauen der Menschen in das System der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewirkt. Da die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung für ältere Personen besonders hoch sind und viele der heute aus der Pflegeversicherung Leistungen beziehenden Personen noch keine oder nur geringe Beiträge zu der erst 1995 eingeführten Pflegversicherung bezahlen konnten, halte ich diese Schritte aus Gründen der Generationengerechtigkeit für vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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