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Frage von Rene L. •

Frage an Olaf Scholz von Rene L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

in der Debatte zur Beamtenversorgung werden Sie mit der Aussage zitiert, dass die Angleichung erfolgen müsse, da der Gleichklang von den Rentnern gefordert werde. So richtig wie die Rente / Pension mit 67 sein mag, scheinen Sie jedoch hier einem grundlegenden Fehlurteil zu unterliegen. Es sind gerade zwei verschiedene Versorgungssysteme, die nicht parallel laufen: die Rente basiert auf Beiträgen unter Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Alter, die Pension auf die Versetzung von Beamten in den Ruhestand bei Beibehaltung des bisherigen Dienstverhältnisses.

Wenn Sie jedoch den Gleichklang fordern, stellen sich mir folgende Fragen:
1) Wollen Sie das Beamtentum mit allen seinen Besonderheiten abschaffen?
2) Wenn nein, würden Sie dann auch eine Angleichung der Beamtenbesoldung an die der Angestellten dahingehend unterstützen, dass beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der gleichen Höhe geleistet werden?
3) Wenn zu 1) nein, wie sehen Sie dann die Zukunft der beiden Versorgungssysteme ebenso wie jenes der Selbstständigen?

Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Lima,

vielen Dank für Ihre Email.

Meine von Ihnen zitierte Aussage bezieht sich nicht darauf, dass ich annehmen würde, dass die Altersversorgungsysteme von Rentnerinnen und Rentnern und Pensionären gleich seien. Sie können sich sicher sein, dass ich die Unterschiede sehr genau kenne.

Trotzdem finde ich es aus Gründen der Gerechtigkeit angebracht, dass auch ein Beamter im Jahr 2029 erst mit 67 Jahren Anspruch auf seine volle Pension erhält. Die Lebenserwartung steigt und die Menschen beziehen immer länger Rente bzw. Pensionen. Darauf muss der Gesetzgeber reagieren, um die finanziellen Belastungen durch Beiträge zu den Sozialversicherungen für die gesetzliche Rente bzw. durch höhere Steuern für die Pensionszahlungen der Beamten nicht weiter steigen zu lassen. Das ist noch lange keine Angleichung der Altersversorgungssysteme. Ein Unterschied zwischen Beamten und den Arbeitern und Angestellten beim Renteneintrittsalter und Pensionsalter lässt sich nicht rechtfertigen. Diese Anpassung hat auch nichts mit der Abschaffung des Beamtentums zu tun.

Ich kenne den finanziellen Beitrag der Beamtinnen und Beamten im Rahmen der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sehr genau. Ich habe allerdings nicht den Eindruck, wie das Ihre Frage vielleicht suggerieren könnte, dass sich das bisher bewährte unterschiedliche System der Besoldung und Altersversorgung nachteilig für die Beamtinnen und Beamten auswirkt.

Wann ein Selbständiger sich "zur Ruhe" setzt, bleibt ihm selbst überlassen, da er für seine Altersversorgung selbst sorgt und der Staat daher auch keinen Einfluss darauf nimmt, ab wann er seine Altersversorgung in Anspruch nehmen möchte. Viele Selbständige arbeiten auch heute schon länger als bis zum 65. oder 67. Lebensjahr.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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