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Frage von Thomas N. •

Frage an Olaf Scholz von Thomas N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Scholz,

nach der Einführung der Pflichtversicherung für Selbstständige (ehemalige GKV Mitglieder) bekam ich jetzt meinen Beitragsbescheid von monatl. 272,87EUR errechnet nach meinem Einkommen inkl. Zinsen in 2006 von 3.501,-EUR das wären nach Adam Riese ca. 95% meines tatsächlichen Einkommens für Sie als Anwalt müsste der Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllt sein. In den "Genuss" einer geringeren Beitragsbemmessung komme ich nur wenn ich mein geldwertes Guthaben über 9.800,-EUR aufbrauche um dann in den Genuss der sozialen Hilfebedürftigkeit zu kommen. Herr Scholz für wie unsensibel halten Sie und Ihre ignorante Riege uns eigentlich, wir werden selbstverständlich ins Exil gehen ....mit Geld !!! Nicht das Sie sich irgendwann selbst verwalten müssen, da sie Ihren Arbeitgeber den Souverän des Landes vergrault haben. In welcher Form beteiligt sich eigentlich das Parlament nebst Staatsbediensteten an der Solidargemeinschaft? Mit dieser "Reform" haben Sie und Ihre Arbeitskollegen mir die zukünftige Richtung in Deutschland angezeigt.

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Sehr geehrter Herr Niedermaier,

vielen Dank für Ihre Email. Sie können mir gerne Ihre Unterlagen zu schicken. Dann kann ich mir Ihren Fall genauer ansehen und mich darum kümmern.

Sie erreichen mein Büro unter olaf.scholz@bundestag.de oder per Telefon 030-227-73435.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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Nachtrag zur Antwort vom 2. Mai 2007

Sehr geehrter Herr Müller-Niedermeier,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Unterlagen. Um einen reduzierten Beitragsatz bei der AOK zu erhalten, müssen Sie in der Tat den Antrag auf Beitragsentlastung für hauptberuflich Selbstständige ausfüllen und Ihre Vermögensverhältnisse angeben. Liegt Ihr Vermögen über 9.800 Euro (Vermögen zur Altersvorsorge bliebt dabei unberücksichtigt) müssen Sie dieses verwerten, bevor Sie einen reduzierten Beitragssatz erhalten können.

Nach Bewilligung des Antrags auf Beitragsreduzierung zahlen Sie nur noch einen monatlichen Beitrag von 12,9% von 1.225 Euro, also 158,03 Euro. Für diesen Beitrag erhalten Sie dann die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sind im Krankheitsfall gut abgesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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