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Frage von Maria G. •

Frage an Olaf Scholz von Maria G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Scholz
Ich finde es richtig, dass bei der Gesundheitsreform auch die Privatversicherten "geschröpft" werden. Es geht nicht an, dass die Solidarität mit den Geringverdienern nur die tragen müssen, die in den
GVK versichert sind. Es ist gut, wenn die die es wollen und können besser versichert sein sollen. Aber wie kommen Beamte, deren Ehefrauen Kinder ,auch noch deren Witwen zu dem Vorzug, 50% , 30% oder die Kinder 80% der Privatrechnungen ersetzt zu bekommen?
Meine Frage: Sind Beamte wertvollere Menschen, die durch den Staat besser versorgt sein müssen? Ich finde da geht die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Beamten zu weit.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Grünert,

vielen Dank für Ihre Frage. Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung sollen als gewachsene Versicherungen in Deutschland weiter nebeneinander existieren können. Wir wollen die Rahmenbedingungen für diejenigen Versicherten verbessern, für die sich das heutige System nachteilig auswirkt. Deshalb leisten jetzt auch die privaten Krankenversicherungen einen Solidaritätsbeitrag.

Das System der Krankenversicherung der Beamten ist ebenso wie das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung historisch in Deutschland gewachsen und in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Ein Beamter bekommt im Normalfall einen Zuschuss vom Staat (die sog. Beihilfe), die einen Teil der Gesundheitskosten des Beamten abdeckt. Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenfürsorge des Beamten ergänzen soll. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber an den Krankheitskosten seiner Beamten im Umfang der Fürsorgepflicht. (Auch bei "normalen" Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50% an den Krankheitskosten). Die Höhe dieser Beihilfe ist prozentual sehr unterschiedlich und je nach Land personen- oder familienbezogen. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch, werden Teile der Krankheitskosten der Familienangehörigen auch von der staatlichen Beihilfe abgedeckt. Für den von der Beihilfe nicht abgedeckten Teil der Krankheitskosten (sowohl des Beamten als auch der Angehörigen) ist eine private Versicherung notwendig. (Gesonderte Regelungen gelten für Soldaten, Polizisten und Grenzschutzbeamte; Beamte bei der Bahn oder der Post haben eigene Versicherungseinrichtungen.) Da der Beitrag zu der privaten Krankenversicherung im Laufe der Zeit steigt, kann man nicht immer feststellen, ob ein Beamter in jedem Fall "besser" versichert sei. Er ist aber auf alle Fälle anders versichert als "normale" Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und in vielen Fällen ist es schon, da gebe ich Ihnen Recht, eine komfortablere Absicherung.

Die Leistungen der staatlichen Beihilfe entsprechen aber fast überall den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wollte man das System der Kostenerstattung der Krankheitskosten der Beamten durch die Beihilfe verändern, so müsste der Staat als Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen und der Beamte als Arbeitnehmer ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Ob dadurch der Staat tatsächlich Geld einsparen würde und die gesetzlichen Krankenversicherungen mehr Geld zur Verfügung hätten, ist nur schwer zu sagen. Ich glaube aber schon, dass es auf Dauer keinen Sonderstatus der Krankenversicherung bei Beamten geben sollte. Ein Konsens darüber zu erzielen wird aber schwer.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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