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Frage von Oliver I. •

Frage an Olaf Scholz von Oliver I. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Noch eine Bemerkung zu meiner Frage vom 17.01. und Ihrer Antwort vom 19.01.:

Beim Auslands-BAföG bedeutet die aktuelle kleine BAföG-Novelle faktisch eine Verschlechterung. Die Variante, dass von Anfang im Ausland studiert wird, ist nur für einen Bruchteil der Studierenden relevant. Auf der anderen Seite soll in der Novelle aber der bisherige Zuschuss bei etwaig zu zahlenden Studiengebühren im Ausland in ein verzinstes Darlehen umgewandelt werden.

Insofern meine Frage, ob Sie sich dafür verwenden werden, an dieser Stelle eine Änderung herbeizuführen und diese Verschlechterung verhindern wollen?

Auch die Verbesserung für Studierende mit Kind wird mit einem Nachteil an anderer Stelle erkauft: Wer während der Rückzahlungsphase des BAföG ein Kind erzieht, bekommt keinen Rabatt mehr. Also lediglich eine Verschiebung - von einer Verbesserung zu sprechen, finde ich hier verfehlt. Allerdings mag man diese Verschiebung durchaus sinnvoll finden - besser noch (wenn aber natürlich mit Kosten verbunden - wäre es, die Neuigkeit einzuführen, den Rabatt aber auch beizubehalten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Iost,

vielen Dank für Ihre Rückfrage. Meine Antwort bezog sich auf die bisher angedachten Änderungen im Zuge einer kleinen BAföG-Novelle. Diese ist momentan in der Planung und es ist noch nicht abschließend geklärt, wie diese genau ausgestaltet sein wird. Da das Kabinett noch nicht darüber entschieden hat, wird sich der deutsche Bundestag erst anschließend damit intensiv auseinander setzen. In der Tat sind dabei noch einige Fragen offen.

Bisher sind folgende Änderungen geplant:

1.) Studierende mit Kind erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 € monatlich (analog der Regelung im Meisterbafög für Alleinerziehende).

2.) Auslandsstudierende können ab dem ersten Semester ihr Auslandsstudium beginnen. (Es ist sichergestellt, dass keine Mitnahmeeffekte insbesondere durch EU-Ausländer/innen entstehen.)

3.) Die Migrantenförderung von in Deutschland dauernd lebenden Migranten wird vereinheitlicht und nicht mehr zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländernunterschieden – und es wird nicht mehr an eine Mindesterwerbsdauer der Eltern geknüpft. Dies ist auch ein wesentlicher Beitrag zur Integration.

4.) Die Hinzuverdienstgrenze wird für geförderte Schüler/innen und Studierende einheitlich auf 400 € im Monat heraufgesetzt.

5.) Das nicht zeitgemäße „Abkindern“ von Darlehensbestandteilen, das Alleinerziehende benachteiligt, nichterwerbstätige Ehefrauen bevorzugt und Anreize für Nichterwerbstätigkeit bietet, wird abgeschafft.

6.) Die Teilnahme an Praktika außerhalb der EU wird erleichtert.

7.) Für Auslandsstudierende werden Reisekosten, Auslandszuschläge und Studiengebühren für maximal zwei Semester nicht mehr als Zuschuss, sondern als Darlehen und Zuschuss gezahlt. Dies wirkt sich auf die Gesamtdarlehenssumme für die meisten Studierenden nicht aus, da sie die Höchstgrenze der Darlehenssumme von 10.000 € auch ohne den Auslandsaufenthalt überschreiten.

8.) Kollegiatenförderung (in Bayern auch BOS-Förderung): Voraussetzung für eine elternunabhängige Förderung soll künftig eine einjährige Erwerbstätigkeit nach einer dreijährigen Berufsausbildung sein oder eine vierjährige Erwerbstätigkeit ohne Berufsausbildung nach dem 18. Lebensjahr. Bisher genügte eine dreijährige Berufsausbildung oder eine fünfjährige Erwerbstätigkeit. Diejenigen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden elternabhängig gefördert.

Ihre Frage bzgl. des Auslands-BAföG wird daher auch unterschiedlich bewertet. Je länger ein Studium im Ausland dauert, desto stärker würde der Student von der angedachten Neuregelung profitieren. Bzgl. der Neuregelung bei der Kindererziehung finde ich die Verschiebung sinnvoll, da wir Eltern bei der Kindererziehung durch das neue Elterngeld fördern und dadurch Erwerbstätigkeit und Kindererziehung fördern.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch noch auf den Antrag von CDU/CSU und SPD zum BAföG hinweisen (Drucksachennummer 16/4162), den Sie im Internet unter www.bundestag.de finden können.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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