Frage an Olaf Scholz von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Scholz,
Sie haben in einer Antwort zum Thema "Veröffentlichung von Nebentätigkeiten von Abgeordneten" u.a. geantwortet, dass der Bundestagspräsident die aktuellen Tätigkeiten der Abgeordneten und ihre Nebeneinkünfte noch nicht veröffentlicht, weil einige Abgeordnete gegen die Neuregelung geklagt haben.
Haben die Klagen gegen diese Neuregelungen aufschiebende Wirkung, was die Veröffentlichung anbelangt?
Oder Verstößt der Bundestagpräsident mit der Nicht-Veröffentlichung gegen geltendes Recht?
Mit freundlichen Grüßen
gez. - Ronald Saß -
Sehr geehrter Herr Saß,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Trotzdem verstößt der Bundestagspräsident nicht gegen geltendes Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz