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Frage von Gabi T. •

Frage an Olaf Scholz von Gabi T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich als Kassenpatientin, chronisch Kranke und eigentlich SPD Wählerin fühle ich mich von der Politik mit der geplanten Gesundheitsreform im Stich gelassen. Wenn man sich den Gesetzesentwurf einmal durchliest, kann ich die angekündigten Verbesserungen für chronisch Kranke nicht finden. Nur weitere Verschlechterungen.
Wie werden Sie abstimmen?

Mit freundlichem Gruß
Gabi Thiess

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Thiess,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Gesundheitsreform (das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) beinhaltet viele Verbesserungen für die Versicherten und damit auch für die chronisch Kranken.

Dies ist die erste Gesundheitsreform seit vielen Jahren, durch die keine Zuzahlungen erhöht werden oder Leistungsbereiche ausgeschlossen werden.

Mit dieser Gesundheitsreform werden sogar einige Leistungen zielgenau ausgebaut, wo es notwendig ist:

• Menschen, die an schweren oder seltenen Krankheiten leiden und eine
spezialisierte Versorgung benötigen (zum Beispiel Aids- oder
Krebspatienten), sollen eine bestmögliche Behandlung erhalten. Deshalb
werden die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung dieser
Patientinnen und Patienten geöffnet.

• Sterbende und schwerstkranke Menschen sollen in Würde sterben können
und möglichst wenig Schmerzen erleiden müssen. Deshalb werden wir für
ihre Versorgung so genannte Palliativ Care Teams aus ärztlichem und
pflegerischen Personal zulassen. Insbesondere wird die Versorgung
schwerstkranker und sterbender Kinder in Kinderhospizen verbessert.
Unter anderem werden stationäre Kinderhospize finanziell entlastet,
indem der Kostenanteil, den sie bisher z. B. durch Spenden aufbringen
mussten, von zehn auf fünf Prozent gesenkt wird.

• Ältere Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit weiter
nach ihren eigenen Vorstellungen den Alltag gestalten können und nicht
in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen. Deshalb wird es für
diese Menschen zukünftig einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation geben.

•Die (zumeist älteren) Menschen, die in Wohngemeinschaften oder anderen
neuen Wohnformen leben, erhalten einen Rechtsanspruch auf häusliche
Krankenpflege und werden dadurch den Patienten in normalen
Privathaushalten gleichgestellt.

• Zukünftig kann jeder Versicherte - egal ob gesetzlich oder privat -
direkten Zugang zu den besten Ärzten des Landes erhalten. Entsprechende
Tarife werden zukünftig auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten.

• Empfohlene Impfungen sowie notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssen
zukünftig von den Krankenkassen bezahlt werden.

Nicht verschweigen möchte ich aber eine neue Regelung bzgl. der Zuzahlungsmodalitäten für chronisch Kranke.

Zur Förderung der gesundheitlichen Vorsorge sollen künftig stärkere Anreize zur Wahrnehmung der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen gesetzt werden. Deshalb ist vorgesehen, dass die reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Kranke nicht greifen soll, wenn die Patientin oder der Patient entsprechende Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch genommen hat. Vorbild war das seit vielen Jahren praktizierte Verfahren bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung.

Nach derzeit geltendem Recht ist die von Patientinnen und Patienten zu leistende Zuzahlung (Praxisgebühr, Zuzahlung zu Arzneimitteln usw.) auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Für chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent (sogenannte Chronikerregelung). Künftig soll nun die reduzierte Belastungsgrenze an die Wahrnehmung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen geknüpft sein. Die Krankenkassen werden gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die für sie maßgeblichen Untersuchungen zu informieren. Die Belastungsgrenze bleibt ebenfalls bei zwei Prozent, wenn sich die Patientin oder der Patient nicht therapiegerecht verhält, indem er oder sie sich beispielsweise nicht in ein bestehendes strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) einschreibt.

Ziel der vorgesehenen Regelung ist, durch finanzielle Anreize die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen. Durch das frühzeitige Erkennen einer Krankheit oder ihr zugrunde liegender Risikofaktoren können durch einen frühzeitigen Therapiebeginn oder entsprechende präventive Maßnahmen Folgeerkrankungen vermieden bzw. der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Die Inanspruchnahme geeigneter Vorsorgeuntersuchungen ist deshalb nicht nur im Interesse des Versicherten, sondern auch der Versichertengemeinschaft, um erhöhte Folgekosten zu vermeiden.

Menschen, die bereits chronisch krank sind oder die Vorsorgeuntersuchungen aufgrund ihres Alters bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr in Anspruch nehmen können, sind davon nicht betroffen. Der Gesetzentwurf sieht Altersgrenzen vor, um eine rückwirkende Sanktion für die Nichtanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen in der Vergangenheit auszuschließen. Die neue Regelung gilt so nur für Versicherte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes erstmals die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können.

Diese Regelung dürfte daher auch bei Ihnen greifen.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz

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