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Frage von Christoph L. •

Frage an Olaf Scholz von Christoph L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Scholz,

In anderen EU-Ländern wie z.B. Spanien und Österreich gibt es ein Gesetz, nach dem Unfallopfer automatisch Organspender sind, solange sie nicht ausdrücklich durch einen Ausweis von der Organspende Abstand nehmen. Somit gibt es humane Wartezeiten für Organempfänger.
In Deutschland ist es genau umgekehrt, da jeder seine ausdrückliche Erlaubnis zur Organspende bekunden muß. Das Ergebnis ist, dass kaum jemand einen derartigen Spenderausweis besitzt, dass die Liste der Menschen, die auf ein Organ warten eher steigt als fällt und dass damit erhebliche Kosten für die Krankenkassen anfallen, die durch etwaige Transplantationen erheblich entlastet würden.
Das Essentielle an einer derartigen Gesetzesmodifikation sollte es aber sein, das Leid der auf Spenderorgane Wartenden und ihrer Angehörigen zu mindern und potentiellen Organempfängern wieder eine ganz neue Lebensqualität zu schenken. Ich denke, dass derartiges in einem der reichsten und am weitesten entwickelsten Länder der Welt wie Deutschland möglich sein sollte.
Dieses Thema wird leider viel zu selten in der Öffentlichkeit behandelt, Tausende in Deutschland leiden jedoch unter diesem strikten Organgestzt und seinen Folgen, die auf einfachste Art und Weise zu minimieren wären.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wieso es zu diesem Thema keine Gesetztesinitiative der SPD gibt?
In Vorfreude auf Ihre Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Christoph Lang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19.12.2006.

Das Thema Organspende ist sicherlich ein schwieriges Thema. Schließlich geht es um eine ganz persönliche Frage. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, ob er für oder gegen eine Organspende ist. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass vielen Menschen die Vorstellung unangenehm ist, dass man ihnen nach dem Tod ein Organ entnimmt. Hier gibt es in der Bevölkerung viele Ängste und Sorgen, die wir Abgeordnete bei unserer Entscheidung berücksichtigen müssen. Bei der Entscheidung zum Transplantationsgesetz vom 5.11.1997 sind die Argumente, die Sie dargestellt haben, bereits ausführlich erörtert worden. Damals ist - nach sehr offen und intensiv geführten Diskussionen - die heute gültige Regelung verabschiedet worden. Die Regelung setzt für eine Organspende die Zustimmung des Spenders voraus. Weiterhin beinhaltet die Regelung eine Trennung der Verantwortlichkeit in Bezug auf die Organentnahme einerseits sowie Organvermittlung andererseits. Diese Regelung dient dem Ziel, die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung zu fördern, da häufig die Befürchtung existiert, dass es zu einem "Handel" mit Organen kommen könnte.

Die Bundesregierung wirbt seit dem Transplantationsgesetz mit Hilfe von gezielten PR-Kampagnen für die Organspende. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung machen dies auch auf Ihrer Website deutlich. Dort findet man auch alle Formulare zur Beantragung eines Organspendeausweises.

Da die Entscheidung für oder gegen die Organspende eine sehr persönliche Entscheidung bleibt, sehe ich momentan keine gesellschaftliche Akzeptanz an der Zustimmungsregel im Transplantationsgesetz von 1997 etwas zu ändern. Im Übrigen sieht man an den Diskussionen über das Gewebegesetz, das momentan beraten wird, dass hier ethische Fragen berührt werden, die keine einfachen Lösungen erlauben. Eine Gesetzesänderung mit der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung könnte ich mir daher nur vorstellen, wenn es eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Organspende geben würde. Dies kann ich momentan aber nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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