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Frage von Axel H. •

Frage an Olaf Scholz von Axel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo, und einen schönen guten Tag Herr Scholz!

Ich hätte gerne Ihre Meinung zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und zusätzlicher Bezüge von Abgeordneten in Deutschen Parlamenten und Bürgerschaften gewusst. Ein gutes Beispiel für Transparenz findet man ja bei den Linken (www.linksfraktion.de) Da ist für jeden Abgeordneten eine Liste der Bezüge, Nebentätigkeiten und Spenden einsehbar.

Für Abgeordnete der SPD gibt es so eine Übersicht für den Bundestag oder Landtage/Bürgerschaft nicht? Ich bin nicht grundsätzlich gegen Nebentätigkeiten. Vielleicht sind sie sogar Sinnvoll. Auch Mandatsträger bleiben so "im normalen Leben" Aber ich muss Wissen was mein Abgeordneter nebenher macht und wieviel er dafür bekommt!

Mein Grund:
Ich wähle Menschen. Diese Menschen verabschieden Gesetze. Dies kann unmitttelbar Einfluß haben auf mein Leben in dieser Gesellschaft. Ich habe also einigen Personen temporär Macht über mich verliehen. Diese Menschen möchte ich deshalb sehr genau kennen. Eigentlich muss ich sie sogar besser kennen als meinen besten Freund! Weil, im Zweifel, bei Streit, hat mein Freund keine (gesetzgeberische) Macht über mich, ich geh ihm vielleicht einfach aus dem Weg. Gesetzen kann ich nicht so einfach ausweichen. Abgeordnete können per Gesetz die Grundlage schaffen, mir gegenüber nötigenfalls Gewalt anzuwenden (Wenn ich mich dem Gesetz nicht fügen möchte). Da muss ich einfach diese Transparenz haben, die ich im normalen Privatleben nicht brauche!

Unabhängig von dem laufenden Verfahren einiger Abgeordneter vor dem Bundesverfassungsgericht zu dem Thema, ist es für mich zwingend Notwendig das mir alle (SPD) Abgeordnete in allen Parlamenten transparente Einsicht in Ihre Nebentätigkeiten und Bezüge gewähren.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird doch nicht eine vorab-Veröffentlichung transparenter Informationen illegal machen.
Es gibt also keinen Grund auf ein Urteil zu warten.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Holm

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Holm,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Diskussion über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten finde ich sehr berechtigt. Ich wundere mich auch über manche Nebentätigkeiten. Wichtig finde ich, dass vollständige Transparenz herrscht und man sich über die politischen und beruflichen Aktivitäten der Abgeordneten stets genau informieren kann. Da bin ich sehr wohl für noch mehr Transparenz. Deshalb hatte ich mich in der letzten Legislaturperiode an der Erarbeitung eines Gesetzes von SPD und Grünen beteiligt, das die Offenlegung der Nebentätigkeiten und der Einkünfte ermöglicht. Viele meiner Vorschläge wurden für dieses Gesetz aufgegriffen. Das Gesetz, das inzwischen auch in Kraft ist, beinhaltet u.a. folgende Punkte:

- Die Wahrnehmung des Mandats steht im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit, andere berufliche Tätigkeiten sind möglich.

- Nebeneinkünfte ohne Gegenleistung sind verboten.

- Alle Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen sind dem Bundestagspräsidenten zu melden.

Es wird eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten geben, die Nebeneinkünfte werden innerhalb mehrerer Stufen veröffentlicht (von 1.000 Euro bis 3.500 Euro/monatlich, bis 7.000 Euro/monatlich und über 7.000 Euro/monatlich).

Erstmals führt der Bundestag für den Fall von Verstößen ein Sanktionssystem ein, das bis zur Rückzahlung von unzulässig erhaltenen Einkünften und zu hohen Ordnungsgeldern führen kann.

Leider haben einige Abgeordnete gegen diese seit Beginn dieser Legislaturperiode endlich geltende Neuregelung geklagt. Deshalb hat der Präsident des Bundestages die aktuellen Tätigkeiten der Abgeordneten und ihre Nebeneinkünfte noch nicht veröffentlicht. Er will damit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage warten. Allerdings haben die meisten Abgeordneten – wie ich auch - ihre Angaben gegenüber dem Präsidenten gemacht. Meine können sogar auf meiner Homepage unter www.olafscholz.de direkt nachgelesen werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin für größtmögliche Transparenz einsetzen.

Verbieten sollte man es allerdings nicht, dass Abgeordnete auch anderen Aufgaben nachgehen. Viele solcher Aufgaben sind nämlich auch im Sinne des Mandates sinnvoll und bedeuten oft, dass der Abgeordnete viel mehr Einfluss für die Interessen der Wählerinnen und Wähler, der Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises oder unseres ganzes Landes nehmen kann. Die meisten Ministerinnen und Minister in den Bundesländern und im Bund sind zugleich Abgeordnete. Das macht sie unabhängiger. Und die Wählerinnen und Wähler beschweren sich bestimmt nicht über die Handlungsmöglichkeiten eines solchen Abgeordneten. Ähnliches gilt übrigens auch für Führungsfunktionen in Parteien oder die Mitarbeit in den Vorständen vieler gemeinnütziger und idealistischer Organisationen im In- und Ausland, wie zum Beispiel dem Roten Kreuz, dem Arbeitersamariterbund, der Arbeiterwohlfahrt, der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Adenauer-Stiftung und so weiter. Diese Vernetzung der Abgeordneten führt zu einer größeren Verbundenheit der Volksvertreter mit den Problemen der Menschen in unserem Land und trägt dazu bei, dass die Arbeit des Parlaments besser, informierter und sachkundiger wird.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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