Frage an Olaf Scholz von Franz von L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Scholz,
wie stehen Sie zu der unsinnigen Idee so genannte "Killerspiele" wie z.B. Counterstrike zu verbieten?
Beziehungsweise wie kann man Ihrer Meinung nach Amokläufe wie jetzt in Emsstedten verhindern?
Gruß
Franz von Lucke
Sehr geehrter Herr von Lucke,
vielen Dank für Ihre Frage.
Amokläufe wie den in Emsdetten wird man leider durch kein Gesetz jemals gänzlich verhindern können.
Bereits heute kann man Computerspiele, die grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen, verbieten. Dies ist in § 131 Strafgesetzbuch geregelt. Vieles ist daher schon verboten. Die SPD Bundestagsfraktion prüft momentan, ob es Gesetzeslücken gibt. Denn offensichtlich besteht Verbesserungsbedarf.
Um Amokläufe wie den in Emsdetten zu verhindern, bedarf es aber nicht nur gesetzlicher Anstrengungen. Hier müssen die Schule, die Familie und Freunde helfen.
"Killerspiele" sind nicht alleine ursächlich für einen solchen Amoklauf, sie können aber die Hemmschwelle, selbst Gewalt anzuwenden, senken. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob und ggf. welche Gesetzesänderungen notwendig sein könnten. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit allen Medien (Fernsehen, Kino, Computerspiele) muss auch durch den Staat überwacht und reglementiert werden.
Beachtet werden sollte allerdings auch, dass Amokläufe häufig von Menschen verübt werden, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Hier sind schnelle Hilfe und schnelles Handeln notwendig. Die Computerspiele können die Lage dieser Menschen verschlimmern. Leider scheinen bei einigen Personen die Grenzen zwischen Phantasie und Realität zu verschwimmen. Gerade für Heranwachsende sollte daher die Altersbeschränkung dieser Spiele streng beachtet und die Einhaltung überwacht werden. Der Staat ist allerdings alleine mit der Überwachung dieser bereits bestehenden Regeln überfordert. Hier bedarf es der Mithilfe von Eltern, Lehrern und Mitschülern, um so im Vorfeld Gewaltausbrüche zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz