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Olaf Scholz
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Olaf Scholz von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Scholz

Der anhaltende Strom von Asylbewerbern und Flüchtlingen stellt Hamburg natürlich insgesamt vor große Probleme. Wer die Medienberichte verfolgt ,der weiß das. Die zur Zeit größte Herausforderung stellt ganz offenkundig die Bereitstellung von Unterkünften dar. Man wünscht für die Zukunft möglichst kleine dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten. Der Wohnraum in Hamburg war aber bekanntlich schon vor dem Ansturm durch die Kriegsflüchtlinge sehr knapp. Man sprach schon bereits vor Jahren von einer Wohnungsnot in der Hansestadt. Ist es für Sie deshalb vorstellbar, in Hamburg vorhandene Ferienwohnungen und leerstehende Einliegerwohnungen auch gegen den Willen der jeweiligen Eigentümer zur Unterbringung zu Nutzen (Beschlagnahme von Wohnraum) ? Ich frage deshalb, weil es anderswo bereits derartige Überlegungen gibt. Der Bürgermeister des Ostsee-Bades Kühlungsborn (Landkreis Rostock ) will diese Vorgehensweise nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung als letztes Mittel nicht ausschließen. Wie stehen Sie dazu ?

Mit freundlichem Gruß
K. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum durch nicht genehmigte gewerbliche Nutzungen oder spekulativen Leerstand ist in Hamburg durch das Wohnraumschutzgesetz untersagt. Und wir haben in dieser Legislaturperiode das Wohnungsraumschutzgesetz schlagkräftiger gemacht. Die Bezirke können als letzte Konsequenz einen Treuhänder mit der Vermietung beauftragen, wenn der Eigentümer trotz Bußgeldzahlungen nicht bereit oder in der Lage ist, Wohnraum wieder einer Nutzung zuzuführen.

In der Tat werden Wohnungen in Hamburg dringend gebraucht. Das ist ganz unabhängig von den Flüchtlingen so. Deshalb hat die SPD ein massives und erfolgreiches Wohnungsbauprogramm gestartet, mit dem jährlich 6000 neue Wohnung und davon 2000 Sozialwohnungen gebaut werden. 36.000 Baugenehmigungen wurden in den letzten vier Jahren erteilt. Für Flüchtlinge wurden die Unterbringungskapazitäten in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der öffentlich rechtlichen Unterbringung massiv aufgestockt.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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