Frage an Olaf Scholz von Georg F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Scholz,
ich gehe davon aus, dass Sie das Verbot von Cannabis in seiner heutigen Form für erforderlich, geeignet und angemessen halten und nicht etwa den Schwarzmarkt durch kontrollierten Fachhandel bekämpfen wollen. Bitte korrigieren Sie mich, falls ich mich irre.
Zu zwei konkreten Fragen interessiert mich Ihre Einschätzung:
Welche "geringe Menge" nach §31a BtMG sollte Ihrer Meinung nach in Hamburg für Cannabis gelten?
Was halten Sie davon, den Anbau geringer Mengen Cannabis für den Eigenbedarf zu entkriminalisieren? (Eventuell im Rahmen von sogenannten "Cannabis Social Clubs"?)
Danke für Ihre Zeit.
MfG
Georg Forster
Sehr geehrter Herr Forster,
gerne beantworte ich Ihre Frage. Die Drogenpolitik hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. So wurde in der letzten Zeit immer mehr der Konsum von legalen Suchtstoffen wie Alkohol und Tabak problematisiert. Bei den illegalen Drogen hat eine Risikodebatte über den Konsum von Cannabis stattgefunden. Die Gefahren werden ernster genommen.
Ziel einer erfolgreichen Drogenpolitik muss sein, den Konsum sowohl von illegalen als auch von legalen Drogen zu reduzieren. Deshalb halte ich die Entkriminalisierung des Eigenanbaus von Cannabis für keine gute Idee. Es stellt sich sofort die Frage, wer den Eigenanbau kontrollieren und prüfen soll, ob die angebaute Menge auch tatsächlich nur für den Eigenbedarf gedacht ist.
Die geringe Menge aus § 31a BtMG beträgt in Hamburg bei Haschisch 6 g. Die SPD hat nicht vor, daran etwas zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz