Frage an Olaf Scholz von Jule T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Scholz,
bei Ihrer Veranstaltung in Langenhorn hatten wir Gelegenheit, uns ganz kurz über das Hamburger Hundegesetz auszutauschen. Nachdem ich beim 1. Hamburger Tierschutzforum beim Hamburger Tierschutzverein auch Gelegenheit hatte, erneut mit Dr. Andreas Dressel, der die Nöte und Sorgen der Hamburger Hundehalter kennt und augenscheinlich auch versteht, zu sprechen, möchte ich Sie heute ganz konkret fragen: Wenn Sie nach dem 20. Februar Bürgermeister der Freien und Hansestadt sein werden, werden Sie dann am bestehenden Hamburger Hundegesetzt in seiner jetzigen Form mit vier als unwiderlegbar gefährlich geltenden Rassen festhalten und können Sie sich vorstellen, die Grünanlagenverordnung dahingehend zu ändern, dass Familienhunde, die durch eine Prüfung vom generellen Leinenzwang befreit sind und damit bewiesen haben, dass von ihnen keinerlei Gefahr oder Belästigung für andere Parkbesucher ausgeht, auch in Hamburgs Grünanlagen nicht mehr dem generellen Leinenzwang unterliegen.
Hundefreundliche Grüße
Jule Thumser
Sehr geehrte Frau Thumser,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Nach diversen Beißvorfällen, bei denen Kinder zum Teil schwer verletzt wurden, hat die Bürgerschaft im Januar 2006 fraktionsübergreifend das Hundegesetz beschlossen. Dass bei diesem schwierigen Thema ein parteiübergreifender Konsens erzielt wurde, ist ein hoher Wert.
Da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2004 festgelegt hat, dass der Gesetzgeber regelmäßig prüfen muss, ob von den in den Rasselisten geführten Hunderassen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Beißstatistiken auch tatsächlich ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht, hat sich die Bürgerschaft erneut ausführlich mit dem Hundegesetz Ende 2008 befasst und eine sehr umfangreiche Expertenanhörung durchgeführt. Dies hat zu Änderungen geführt, die die Bürgerschaft mit den Stimmen der SPD, CDU und GAL beschlossen hat. So wurde u.a. die Geltung der Rasselisten befristet, um den verfassungsgerichtlichen strengen Vorgaben für Rasselisten noch stärker Rechnung zu tragen. Damit muss der Gesetzgeber im vierjährigen Rhythmus neu über die Fortgeltung der Rasselisten entscheiden. Auch wurde beschlossen, die Beißstatistik noch transparenter zu gestalten, um eine valide Grundlage über die Kategorisierung von Rassen zu schaffen.
Ferner haben die Beratungen gezeigt, dass es bei der Umsetzung der Globalrichtlinie zu den Hundeauslaufzonen teils erhebliche Unterschiede zwischen den Bezirken gibt. Dies sollte natürlich nicht sein, die Auslaufzonen sollten möglichst einheitlich in den Bezirken umgesetzt werden. Der Senat hat insofern den Auftrag erhalten, die Bezirksämter noch einmal darauf hinzuweisen, dass die erlassene Globalrichtlinie zu den Auslaufzonen in der Praxis verstärkt und möglichst einheitlich umgesetzt wird. Dies umfasst auch die Ausweisung von Auslaufflächen für gehorsamkeitsgeprüfte Hunde.
Im Jahr 2012 steht die erneute Überprüfung des Hundesgesetzes durch die Bürgerschaft an. Sie werden sicher verstehen, dass ich dieser gesetzlichen Evaluation nicht vorgreifen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz