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Olaf Scholz
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Frage von Claus D. M. •

Frage an Olaf Scholz von Claus D. M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Lieber Olaf (Mitteilung an die Moderatoren: Herr Scholz und ich sind seit ca. 30 Jahren persönlich bekannt und er wird mir diese Anrede sicherlich verzeihen)
euer Schulpolitischer Sprecher Thies Rabe hat die Diskussion um die Schullaufbahnempfehlungen (laut Abendblatt) mit dem Begriff "Gespensterdiskussion" betitelt.
Hat sich die SPD wirklich schon von Ihren Versprechungen des letzten Jahres entfernt oder hatte Herr Rabe nur einen Aussetzer?
In der Diskussion um den Schulfrieden des letzenJahres war der Verzicht auf eine Schullaufbahnempfehlung gesetzt.
Hat sich hieran etwas geändert?
Wenn ja, wieso?

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Antwort von
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Lieber Claus,

entgegen Deiner Annahme wurde im sogenannten Schulfrieden die Schullaufbahnempfehlung nicht abgeschafft. Vielmehr hatten sich die am Schulfrieden beteiligten Parteien SPD, CDU und Grüne im März 2010 auf folgenden Gesetzestext geeinigt:

„§ 42 Einschulung, Übergänge, Elternwahlrecht, Umschulung Absatz 4

Die Sorgeberechtigten entscheiden nach der Schullaufbahnempfehlung der Primarschule und nach eingehender fachlich-pädagogischer Beratung, welche der Schulformen die Schülerin oder der Schüler im Anschluss an die Primarschule besuchen soll (Elternwahlrecht).“

In den Verhandlungen zum Schulfrieden haben wir den Erhalt des Elternwahlrechts durchgesetzt. Die Mitwirkung der Eltern bei der schulischen Entwicklung ihres Kindes ist eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe Akzeptanz und ein großes Vertrauen der Eltern in das schulische System. Die geplante Abschaffung des Elternwahlrechts hatte die Zweifel der Hamburgerinnen und Hamburger an der Schulstrukturreform erheblich gestärkt.

Nachdem der Volksentscheid zur Schulreform am 18. Juli 2010 gescheitert war, haben alle in der Bürgerschaft vertretenen Parteien gemeinsam das Schulgesetz an die neue Lage angepasst und folgende Regelung beschlossen:

„(4) Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 gibt die Zeugniskonferenz eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers vor dem Hintergrund ihrer beziehungsweise seiner bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung und ihrer beziehungsweise seiner überfachlichen Kompetenzen ab. Die Grundlagen und die Einschätzung der Schule sind den Sorgeberechtigten auszuhändigen und im Schülerbogen zu dokumentieren. Die Sorgeberechtigten entscheiden nach eingehender fachlich-pädagogischer Beratung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und gegebenenfalls weitere Lehrkräfte, welche Schulform die Schülerin oder der Schüler im Anschluss an die Grundschule besuchen soll (Elternwahlrecht).“

In der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft am 19. Januar 2011 zum Thema Stadtteilschule hat sich nun ein Streit über die Auslegung dieser, wie ich finde eindeutigen Regelung entwickelt. Wir sind der Auffassung, dass die Eltern sowohl an der Beurteilung der Kompetenzen ihrer Kinder interessiert sind, als auch daran, einen Hinweis zu bekommen, welche Schulform für ihre Kinder besser geeignet ist.

Ties Rabe ging es in der Debatte um die Stärkung der Stadtteilschule. Er plädierte dafür, sie attraktiv auszugestalten. Als Geisterdebatte bezeichnete er die Debatte um die Schullaufbahnempfehlung, da sich zuvor alle Parteien, auch die LINKE und die GAL, sich geeinigt hatten: Die Grundlagen und die Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn sind den Sorgeberechtigten auszuhändigen und im Schülerbogen zu dokumentieren.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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