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Frage von Felix S. •

Frage an Olaf Scholz von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hamburg bekommt überraschend vorgezogene Neuwahlen. Das ist für sonstige Parteien eine Hürde, weil die Zeit für die Wahlzulassung verkürzt wird und in den Winter fällt. Aber das BVG sagt:

„Das institutionalisierte politische System, das auf politische Parteien und effektiven Wettbewerb zwischen ihnen setzt, braucht die Mitwirkung neuer Konkurrenten, aber auch der bestehenden kleinen Parteien. Der Wettbewerb zwischen den Parteien kann auf Dauer nur wirken, wenn er nicht auf die Konkurrenz zwischen den bereits existierenden und erfolgreichen beschränkt bleibt, sondern durch das Hinzutreten neuer Wettbewerber und die anhaltende Herausforderung durch die kleinen Parteien erweitert, intensiviert und gefördert wird.

Kleine Parteien können die Lernfähigkeit des politischen Systems eher stärken, wenn sie eine realistische Chance haben, selbst politische Erfolge zu erzielen. Für das Mehrparteiensystem politisch bedeutsam und für den Wettbewerb förderlich erweisen sich vor allem auch die Resonanzen bei den Parlamentsparteien, die im Hinblick auf Wahlerfolge der kleinen Konkurrenten 158 häufig gezwungen werden, sich mit den von diesen Parteien in den Mittelpunkt gestellten Themen auseinanderzusetzen.

Aber auch schon die potentielle Konkurrenz, also die Chance neuer und kleiner Wettbewerber, für überzeugende Lösungskonzepte bei Wahlen belohnt zu werden, zwingt die etablierten Parteien zu einer Rückkopplung mit dem Volk, um dem Aufkommen neuer Konkurrenten und einem Erfolg kleiner Wettbewerber nach Möglichkeit entgegenzutreten.“
(ÖDP- Klage, Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 und 2 BvE 2/02)

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Hürden für die Wahlzulassung entsprechend der gekürzten Zulassungszeit reduziert werden, damit alle Parteien, die zum normalen Wahltermin antreten könnten auch im Februar die Wahlzulassung schaffen?
Ansonsten droht nämlich faktisch ein undemokratischer Ausschluss eines Großteils der Sonstigen von der Wahl.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Staratschek,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Wahlen in Hamburg.

Die Verfassung Hamburgs sieht für den Fall der vorgezogenen Beendigung der Wahlperiode vor, dass Neuwahlen innerhalb von 10 Wochen stattfinden. Es ist nun Aufgabe des Senats, die Vorgaben des Bürgerschaftswahlgesetzes umzusetzen und die normalerweise bei den Wahlvorschlägen zu beachtenden Fristen so abzukürzen, dass sich auch kleinere Parteien und Wählervereinigungen an der Wahl beteiligen können.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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