Frage an Olaf Scholz von Micha B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Scholz,
mit Schrecken hab ich heute von einem Urteil des Bundessozialgericht gehört, das folgendes besagt.
(10.11.2010) Am gestrigen Tag, dem 9. November 2010, hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kein wichtiger Grund i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II, ist um einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nicht nachzukommen. ALG II-Bezieher müssen lt. diesem Urteil auch dann einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nachkommen, wenn ihnen von ärztlicher Seite eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde - es sei denn, es liegen darüber hinaus weitere Gründe vor, die eine Nichtmeldung rechtfertigen. Welche das sein können, ließ das BSG jedoch offen. Mit diesem Urteil ignoriert das BSG klar erkennbar die aktuellen gesetzlichen Festlegungen und auch den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers. Quelle ganzer Artikel http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-au-kein-wichtiger-grund-fuer-nichtmeldung-865.php
Meine Frage: Sind Sie der Meinung das dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist z. B. jeder ist vor dem Gesetz gleich, oder ist ein HartzIV Empfänger grundsätzlich rechtlos?, was ist mit den Leuten die mit dem Kranken Zusammentreffen zum Beispiel den Sachbearbeitern anderen Arbeitslosen deren Gesundheit wohl möglich gefährdet wird, was ist und wer übernimmt die Verantwortung wenn dem Kranken etwas auf dem Weg zum Meldetermin passiert, ist das im Sinne Ihrer Partei gewesen als sie den HartzIV Gesetzen zustimmten. Ist von irgendeiner Organisation wie z. B. der SPD oder den Gewerkschaften eine Verfassungsklage gegen dieses Urteil geplant. Herr Scholz ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.....
Sehr geehrter Herr Bortolon,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In dem von Ihnen angesprochenen Fall hat das Landessozialgericht festgestellt, dass keine gesundheitlichen Gründe vorlagen, die es unzumutbar gemacht hätten, sich bei der Arbeitsagentur zu melden. Wenn mit der Arbeitsunfähigkeit aber verbunden ist, dass ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, dann ist das natürlich ein Entschuldigungsgrund. Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur regelt hierzu, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen ist und somit in der Regel zur Entschuldigung reicht.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz