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Olaf Scholz
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Frage von Hans-Ulrich H. •

Frage an Olaf Scholz von Hans-Ulrich H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Scholz,

ich hätte gern gewußt warum ein Betrieb Lohnfortzahlung leisten muß. Wenn ein Mitarbeiter Krank ist gibt es doch die Krankenkasse. Viele kleine Firmen stellen aus diesem Grund keine Mitarbeiter ein. Die Krankenkasse wäre doch auch viel kompetenter bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit.
Außerdem hätte ich gern noch gewußt warum es eine Frühverrentung gibt. Warum gilt nicht die festgesetzte Altersrente erst wenn man das Alter erreicht hat ?
Entweder krank oder gesund. Entweder Krankengeld oder arbeiten. Dann wüßte jeder woran er ist.
Eine Frage hätte ich noch. Warum werden Arbeitslose nicht mindestens 45 Stunden in der Woche beschäftigt ? Bezahlt werden sie ja bereits. Da müssen sie ja nicht noch die Möglichkeit haben schwarz arbeiten zu gehen. Organisieren können sie sich selbst. Es sind ja nicht nur dumme arbeitslos.

Im voraus vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hecht,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit der Einführung der Entgeltfortzahlung für den Arbeitnehmer wurden die gesetzlichen Krankenkassen von der Aufgabe der wirtschaftlichen Absicherung ihrer Versicherten weitgehend befreit. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen vor. Dies ist eine Folge der Verantwortung, die ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten übernimmt. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit endet die Entgeltfortzahlung und an ihre Stelle tritt das von der Krankenversicherung gezahlte Krankengeld, so dass Arbeitgeber nicht auf Dauer für Langzeiterkrankte Gehalt zahlen. Zudem wird bei Betrieben mit wenigen Beschäftigten ein Teil der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Träten die gesetzlichen Krankenkassen auch innerhalb der ersten sechs Wochen an die Stelle der Arbeitgeber und müssten die Entgeltfortzahlung leisten, würden deren Kosten in die Höhe schnellen. Dies würde zwangsläufig zu einer Beitragserhöhung führen.

Sie fragten auch nach so genannten Frühverrentungen. Wenn ein Rentenversicherter von der Möglichkeit der vorgezogenen Altersrente Gebrauch macht, wird dies durch Abschläge kompensiert. Die ausgezahlte Rente ist also lebenslang umso geringer, je früher die Verrentung erfolgt ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Altersteilzeit. Bis Ende 2009 wurde die Altersteilzeit staatlich gefördert, diese Förderung ist allerdings inzwischen ausgelaufen. Außerdem wird die Rente wegen Erwerbsminderung umgangssprachlich teilweise als Frührente bezeichnet. Diese wird unabhängig vom Alter an eingeschränkt Erwerbsfähige gezahlt und unterscheidet sich daher von der Altersrente.

Bereits jetzt können Langzeitarbeitslose im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) beschäftigt werden. Personen, die lange Zeit ohne Arbeit waren, soll mit dieser Maßnahme die Wiedereingliederung in ein Arbeitsumfeld erleichtert werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die von den Arbeitslosen ausgeübten Tätigkeiten wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein müssen. Durch Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Stellen verdrängt werden. Und neben der Arbeitsgelegenheit muss den Arbeitsuchenden natürlich genügend Zeit für die Suche nach einer regulären Beschäftigung bleiben. Mit Bedauern höre ich, dass der Hamburger Senat gerade Tausende dieser von mir – und Ihnen – geschätzten Arbeitsgelegenheiten streicht.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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