Frage an Olaf Scholz von Andreas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Scholz,
würden Sie eine Petition unterstützen, die in etwa folgenden Inhalt haben könnte?
I. In Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und im Interesse der Erhaltung des Gemeinwohls ist es Mitgliedern der Bundesregierung, des Bundesrates, Abgeordneten des Bundestages, der Landtage und Gremien der Kommunalebene sowie Vertretern von Bundes- und Landeseinrichtungen untersagt an Sitzungen, Tagungen oder Treffen teilzunehmen, wenn
1. die Veranstaltung nicht-öffentlich stattfindet, nicht protokolliert wird und die Ergebnisse der Geheimhaltung unterliegen; oder
2. der Abgeordnete sich verpflichten muß, über den Inhalt der Sitzungen, Tagungen oder Treffen Stillschweigen zu bewahren; oder
3. die Veranstaltung nach Darstellung des Veranstalters einen privaten Charakter hat.
II. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Freundlichen Gruß,
Andreas Werner
Sehr geehrter Herr Werner,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich glaube nicht, dass wir das gemeinsame Abendessen eines Abgeordneten mit seiner Ehepartnerin unter Strafe stellen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz