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Frage von Matthias B. •

Frage an Olaf Scholz von Matthias B. bezüglich Finanzen

Guten Tag!

Einen großen Anteil der staatlichen Verpflichtungen der kommenden Jahrzehnte resultiert aus fälligen Pensions- und Beihilfezahlungen für (ehemalige) Beamte. Eine Möglichkeit, diese Verpflichtungen zu reduzieren, ist es, die Bezahlung der Beamten umzustellen auf eine Bezahlung, wie sie für gewöhnliche Angestellte gilt. Es würden also Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen fällig, so dass für zukünftige Pensionslasten wenigstens zum Teil eine Deckung geschaffen würde.

Die derzeitige Regelung der Beamtenbezahlung ist absolut überholt und sollte abgeschafft werden. Eine mögliche Regelung wäre, dass in Zukunft keine Mitarbeiter neu zu Beamtenkonditionen eingestellt werden sondern nur noch mit Konditionen wie oben beschrieben.

Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag und sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Beckmann

PS. Ich stelle diese Frage an je einen Hamburger Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beckmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beamtenversorgung ist ein Thema, dass viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Bei den Ruhegehältern der Beamtenversorgung ist gegenüber den Renten grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es sich um zwei unterschiedliche Alterssicherungssysteme handelt.

Die SPD hat sich in ihrem Grundsatzprogramm und auch im Regierungsprogramm dafür ausgesprochen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen. Wesentliche Elemente der Beamtenversorgung sind allerdings durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt. Durch die mit der Föderalismusreform vereinbarte Aufgabenteilung kann der Bund zudem nur noch die Versorgung der Bundesbeamten (und Berufssoldaten) regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten liegt die Gesetzgebungszuständigkeit beim jeweiligen Land. Die in jedem Fall erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes bedürften einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.

Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung bis auf weiteres nicht stattfinden kann, werden Änderungen des Rentenrechts dennoch wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. So ist mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 der Riester-Faktor in die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übernommen worden. Zudem ist der Höchstruhegehaltssatz durch das Versorgungsänderungsgesetz von 75 Prozent auf 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge abgesenkt worden. Diese Kürzung gilt auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz, das Ende des Jahres 2008 beschlossen wurde, wird auch die 2012 beginnende gleitende Anhebung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahre in die Versorgung der Bundesbeamten übernommen. Ebenso wird die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.

Der Bund hat zum 1. Januar 2007 einen Versorgungsfonds errichtet, mit dem die künftigen Versorgungslasten für neu eingestellte Beamte gedeckt werden. Damit wird der Bundeshaushalt nicht erst in der Zukunft, sondern zeitnah mit den Versorgungskosten belastet, womit der bisherige Anreiz entfällt, wegen des scheinbaren Kostenvorteils eher Beamte als Tarifbeschäftigte einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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