Frage an Olaf Scholz von Jürgen K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Scholz,
Sie wollen die Krankenversicherung auf eine breitere Basis stellen und daher auch die Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage der Bürgerversicherung einbeziehen. Warum sollen dann aber die Einkünfte aus Vemietung und Verpachtung außer Ansatz bleiben? Der "Häuslebesitzer" hat durch den Wegfall einer vergleichbaren Miete doch auch Vorteile, die er nicht versteuern muß. Warum soll der der Bürger, der sich dafür entschieden hat, seine Altersversorgung durch Kapitalerträge aufzubessern, schlechter gestellt werden, als derjenige, der sich für eigenen Grundbesitz im Alter entschieden hat? Die Erfassung der Kapitalerträge ist wohl qua Kurzschaltung mit dem Finanzamt ohne großen Verwaltungsaufwand möglich. Daß dies bei den fiktiven Einnahmen (Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung) mit möglicherweise erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden ist, kann doch kein Argument dagegen sein. Fürchten Sie nicht diesbezüglich verfassungsrechtliche Einwendungen? Nebenbei, wie wollen Sie die Selbständigen mit ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit eigentlich "bemessungsmäßig" erfassen? Eine einfache Übernahme der Daten des Finanzamts führt mit Sicherheit zu vielen weiteren Ungerechtigkeiten!
Sehr geehrter Herr Köhler,
ich bedanke mich für Ihre Frage.
Die SPD will, dass sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auch in der Zukunft die Beiträge nach dem Einkommen der Versicherten richten. Wer wenig verdient zahlt geringere Beiträge als diejenigen, die ein höheres Einkommen haben.
Das Konzept der Bürgerversicherung will das Solidaritätsprinzip weiter ausdehnen. Wie das geschieht, ist noch nicht entschieden. Deshalb fällt die Beantwortung nicht leicht.
Die Beitragserhebung auf weitere Einkünfte außer den Arbeitseinkünften ist komliziert. Das macht schon Ihre Frage nach den Einküften aus Gewerbebetrieb deutlich. Deshalb ist auch die Entscheidung, ob so vorgegangen werden soll, noch nicht getroffen worden. Dass in diesem Zusammenhang auch nach der Auffassung der Befürworter einer Beitragserhebung auf weitere Einkünfte, die Mieterträge nicht einbezogen werden sollen, liegt daran, dass sie wegen der Gebäudewertabschreibung negativ sind.
Ich kann mir einen Solidarausgleich auch anders als durch die Erhebung von Beiträgen auf Einkünfte vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz