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Frage von Michael H. •

Frage an Olaf Scholz von Michael H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Scholz,

da ich als bezieher von Alg2 regelmäßig gezwungen bin einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, habe ich da folgende Frage.
Meine Frau und ich sind beide 58 Jahre alt. Meine Frau arbeitet seit 15Jahren in ein und denselben Betrieb 16 Stunden wöchentlich. Seit Jahren hat sich an Ihrem Einkommen nichts
geändert. Warum muß Sie nun von Ihrem Arbeitgeber regelmäßig eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen? Es ist nicht nur nervig, sondern kostet
auch dem Arbeitgeber Zeit und Geld, denn das Steuerbüro arbeitet auch nicht umsonst,
damit die Überwachungs- und Verwaltungswut Ihrer Behörde befriedigt wird.
Ich freue mich über eine aussagefähige Antwort.

Mfg
Hille

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hille,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Jeder, der hilfebedürftig ist, soll Unterstützung bekommen. Da Grundsicherungsleistungen vom Steuerzahler aufgebracht werden, muss bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit der Empfänger mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden. Neben dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten auch die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit eines Mitgliedes einer Bedarfsgemeinschaft sind ebenfalls die Einkommen und Vermögen der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen. Dem dient die Einkommensbescheinigung Ihrer Frau. Denn bei der Berechnung der Höhe der Ihnen zustehenden Grundsicherungsleistung ist immer das aktuelle Einkommen Ihrer Frau entscheidend. Eine jeweils aktuelle Einkommensbescheinigung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Sie die Grundsicherung immer in der richtigen Höhe erhalten. Dies dient auch Ihrem Schutz. Denn so wird sichergestellt, dass sie keinerlei Rückzahlungen zu befürchten haben.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de .

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de . Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter http://www.bmas.de .

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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