Frage von Reinhold S. • 24.09.2009
Frage an Olaf Scholz von Reinhold S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Scholz,
es werden immer wieder Fälle bekannt bei denen Arbeitnehmer wegen vermuteten Diebstählen entlassen werden. Der bekannteste ist wohl die Kassiererin, die angeblich die 2 Pfandmarken in die eigene Tasche gesteckt haben soll. Es konnte übrigens nicht mal bewiesen werden. So jedenfalls meine Information.
Halten Sie diese Kündigungen für angebracht?
Sehen Sie die Gefahr, dass diese Rechtsprechung von den Arbeitgebern ausgenützt wird unliebsame Angestellte zu entfernen?
Gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz : Im Zweifel für den Angeklagten nicht?
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD