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Frage von Rainer F. •

Frage an Olaf Scholz von Rainer F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Scholz,

warum wird vom Jobcenter für einen ledigen Alg II - Bezieher in Verbindung mit einer 1-Zimmerwohnung die Leistungsbemessungsgrenze von derzeit -378,- Euro für Unterkunft und Heizung nicht an die Erhöhung der Betriebskosten etc. gekoppelt?
Ich wohne seit 2005 im Märkischen Viertel und war dort mit einer Warmmiete von monatlich 277,- Euro eingezogen.
Jetzt beträgt die monatl. Miete bereits 332,- Euro.
Weil die Betriebskostenabrechnung für das Jahr seitens der GESOBAU noch nicht vorliegt, die Mietpereisbindung aufgehoben wurde und im nächsten Jahr eine Modernisierung ins Haus steht, erwarte ich eine deutliche Mietsteigerung in den nächsten Jahren, welche vermutlich zur Überschreitung der Bemessungsgrenze führen würde.
Das würde bedeuten, dass ich vom Jobcenter gezwungen werden könnte, preiswerteren Wohnraum zu suchen, was aber den Verlust des liebgewonnenen Umfeldes etc. für mich bedeuten würde.

Mit freundlichem Gruß

Rainer Füssel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Füssel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II bestimmen die kreisfreien Städte selbst, in Ihrem Fall also die Stadt Berlin. Sie müssten sich daher mit Ihrer Frage an den Berliner Senat wenden. Die gesetzliche Regelung sieht vor, den Anstieg der Aufwendungen für Unterkunft zu berücksichtigen, wenn diese einen angemessenen Umfang nicht übersteigen.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter httwww.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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