Frage an Olaf Scholz von Bianca W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Scholz,
um meine Frage zu stellen fasse ich vorher ein paar Fakten zusammen, die man leicht im Internet nachrechagieren kann. Falls ich dabei etwas falsch Zusammenfasse, stellen sie es bitte in ihrer Antwort richtig.
In ihrer Tätigkeit als Innensenator hatten sie damals das Gesetz zum Brechmitteleinsatz in Hamburg mitgestaltet. Ärzte warnten damals eindringlich vor dem Brechmitteleinsatz, weil er lebensgefährlich ist.
Im Rahmen des Brechmitteleinsatzes sind 2 Menschen gestorben.
Es wurde damals durch alle Instanzen in Deutschland geklagt mit dem Ergebnis, dass der Brechmitteleinsatz nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Der Brechmitteleinsatz ist dann vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte als Folter und damit als Menschenrechtsverletzung verurteilt
worden. Letztendlich hat sich damit Deutschland einer Menschenrechtsverletzung schuldig gemacht und 2 Menschen sind unter Polizeigewahrsam zu Tode gefoltert worden.
Meine Frage ist jetzt, welche Konsequenzen haben Sie für sich aus diesem Fall gezogen?
Wir erklären Sie sich, dass Sie und die deutschen Gerichte, den Sachverhalt so komplett anders interpretierten als der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
Gruß Bianca Wentich...