Frage an Olaf Scholz von Guenter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Minister Scholz,
was halten Sie persönlich von der üblichen Praxis, dass Arbeitgeber befristete Arbeitsverträge eines Arbeitnehmers immer wieder verlängern, ohne dass der Arbeitnehmer jemals eine Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat?
Ist diese Situation im Sinne des Gesetzgebers?
Was gedenkt die Bundesregierung bzw. Ihre Partei die SPD dagegen zu tun?
Freue mich auf Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüssen,
Guenter Schmidgall
Sehr geehrter Herr Schmidgall,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Möglichkeit der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber ist durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vom 21.12.2000 geregelt. Demnach kann ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag auf eine Dauer von maximal 2 Jahren verlängert werden. Ist die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam, etwa bei einer Überschreitung der 2-Jahresfrist, gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit. Diese Regel gilt für sachgrundlose Befristungen. Das sind die meisten. Befristungen mit Sachgrund können auch über längere Zeit einander ablösen. Aber auch hier hat die Rechtsprechung schon Grenzen gezogen
An diese Regelungen muss sich jeder Arbeitgeber halten. Ich ermuntere jeden Arbeitnehmer, sich gegen einen Missbrauch der befristeten Arbeitsverträge mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu wehren.
Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.
Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter http://www.bmas.de.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz