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Frage von Jürgen H. •

Frage an Olaf Scholz von Jürgen H. bezüglich Verbraucherschutz

1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?

2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?

3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?

4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Holdefleiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Ablösung des Fremdrentengesetzes für DDR-Übersiedler durch das Renten-Überleitungsgesetz ansprechen.

Dieses Thema ist seit 1998 Gegenstand einer sehr intensiven Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zuletzt wurde Ihnen durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Thönnes auf „abgeordnetenwatch.de“ geantwortet. Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die bisherigen Antworten verweise. Soweit Sie nach der Rechtmäßigkeit der Aufhebung von Bescheiden nach dem Fremdrentengesetz durch die Rentenversicherungsträger fragen, empfehle ich Ihnen die Antwort an Frau Ladendorf vom 22. April 2009 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Thönnes. Die Rentenversicherungsträger wenden das von Ihnen kritisierte Verfahren bei DDR-Übersiedlern seit 1992 ohne Beanstandung durch Sozialgerichtsbarkeit und Bundesverfassungsgericht an. Das spricht meines Erachtens überzeugend dafür, dass die Rentenversicherungsträger entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers handeln.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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