Frage an Olaf Scholz von Klaus G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter H.Scholz,
Ich verstehe nicht wie in der heutigen Zeit, wo alle Welt kurzarbeitet und event. eine Entlassungswelle vor uns liegt, einige bekannte deutsche Autofirmen Kurzarbeitergeld
aus Steuergelder für Ihre Mitarbeiter beziehen können, aber hunderte von Millionen Euros für die Formel 1 jedes Jahr rausschmeissen. Da fühle ich mich als Steuerzahler doch
total verarscht!
Als Steuerzahler kann ich das nicht mehr nachvollziehen. Aber ich hoffe, dass Sie mir darauf eine plausible Antwort geben können.
Danke,
mit freundlichen Grüßen
Klaus Grauer
Sehr geehrter Herr Grauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Dass Unternehmen, die Kurzarbeit einsetzen, auch ihre übrigen Unternehmensentscheidungen gut abwägen sollten, zeigt Ihre Empörung. Darauf hat aber die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Einfluss.
Dank der Kurzarbeit werden derzeit die Arbeitsplätze von vielen hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten. Verglichen mit anderen Ländern in Europa stehen wir sehr gut da. Obwohl die Wirtschaftsleistung bei uns mit am stärksten zurückgegangen ist, haben wir einen der geringsten Anstiege der Arbeitslosigkeit. Und nichts spricht dafür, dass es demnächst Massenentlassungen geben wird. Denn für einen Betrieb ist es nur dann sinnvoll, die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, wenn er damit rechnet, die Beschäftigten im nächsten Jahr wieder zu brauchen. Die Kurzarbeit ist eine Brücke in wirtschaftlich bessere Zeiten. Die allermeisten der betroffenen Arbeitsplätze werden erhalten bleiben. Das ist ein großer Erfolg sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik.
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Konjunkturell bedingt kann es grundsätzlich gewährt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen Beschäftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb oder einer Betriebsabteilung vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht.
Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist dabei an strenge Bedingungen geknüpft. Der Arbeitsausfall muss auf bestimmten gesetzlich anerkannten Gründen beruhen, vom Unternehmen unmöglich vermeidbar und vorübergehender Natur sein. Das alles wird von der Bundesagentur für Arbeit sehr genau überprüft. Auf die Unternehmenspolitik nimmt sie - wie gesagt - keinen Einfluss.
Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.
Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Montag, 31. August 2009 12:11
An: Olaf Scholz
Betreff: Eine Frage an Sie vom 30.08.2009 16:25
Sehr geehrter Herr Scholz,
Klaus Grauer aus Niederkrüchten hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de bzgl. des Themas "Finanzen" eine Frage an Sie.
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Sehr geehrter H.Scholz,
Ich verstehe nicht wie in der heutigen Zeit, wo alle Welt kurzarbeitet und
event. eine Entlassungswelle vor uns liegt, einige bekannte deutsche
Autofirmen Kurzarbeitergeld
aus Steuergelder für Ihre Mitarbeiter beziehen können, aber hunderte von
Millionen Euros für die Formel 1 jedes Jahr rausschmeissen. Da fühle ich
mich als Steuerzahler doch
total verarscht!
Als Steuerzahler kann ich das nicht mehr nachvollziehen. Aber ich hoffe,
dass Sie mir darauf eine plausible Antwort geben können.
Danke,
mit freundlichen Grüßen
Klaus Grauer
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http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5706--f220326.html#q220326
Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von Klaus Grauer)
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