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Olaf Scholz
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Frage von Martin H. •

Frage an Olaf Scholz von Martin H. bezüglich Jugend

Hallo Herr Scholz.
Wie ist es möglich das die Arbeitsvermittlung junge Menschen die eine Lehre
Beginnen wollen davor 6 Monate Probe Lernen müssen ohne den gerinsten
Betrag vom Zukünftigen Lehrherren zu erhalten.Trotz Anfahrt von ca..30 Km
gibt es weder einen Zuschuss . Auch für eine Krankenversicherung gibt es keinen
Euro. Meine Frage dazu hat die Arbeitsvermittlung Provisionsverträge mit den Firmen ???
und in wie weit finden Sie dieses verhalten gerechtfertigt.
MfG Hollmichel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hollmichel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Praktika gibt es in vielfältigen Formen, z.B. auch als Schüler- und Studentenpraktika, die häufig unentgeltlich erfolgen. Hier betätigt sich die Agentur lediglich vermittelnd.

Praktika können aber auch eine Komponente von Maßnahmen der Agentur für Arbeit sein, zum Beispiel innerhalb einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung. In diesen Fällen werden Leistungen zum Lebensunterhalt oder eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ob Arbeitgeber und Teilnehmer gefördert werden können, muss vor Beginn der Maßnahme von der Agentur für Arbeit festgestellt werden. Das von Ihnen beschriebene Beispiel könnte die Voraussetzungen für eine sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) erfüllen, ein Langzeitpraktikum von mindestens 6 und höchstens 12 Monaten Dauer. Die EQ ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel, durch praktische Erfahrungen jungen Menschen den Einstieg in das Berufs- und Arbeitsleben zu ermöglichen. Während einer EQ erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Vergütung von maximal 212 Euro monatlich, den er an den Teilnehmer auszahlt. Weiterhin wird ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert (also auch die Krankenversicherungsbeiträge). Die EQ kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildung angerechnet werden, damit verkürzt sich die Ausbildungsdauer.

Leider geht aus Ihrer Frage nicht hervor, ob es sich bei Ihrem Praktikum um eine Maßnahme der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstelle handelt. Ich empfehle Ihnen, sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit nach dieser Möglichkeit zu erkundigen.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de .

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de . Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter http://www.bmas.de .

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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