Frage an Olaf Scholz von Michael B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Minister Scholz,
nachdem ich Ihre Antwort vom 02.07.09 zur Frage des Herrn Tristan Rosenkranz vom 29.05.09 gelesen habe, muss ich gestehen, dass ich die Welt nicht mehr verstehe.
Sie erzählen uns darin, dass Menschen, die sowieso nichts mehr haben, auf den langen Weg der Suche nach dem Recht verwiesen werden: Daher heissen sie ja Rechtsuchende!
Umgangsberechtigte Menschen werden nun auf den Rechtsweg verwiesen, weil es der Gesetzgeber unterlassen hat, ein klares Gesetz zu erlassen.
Es geht dabei um Pinatz, wenn man sich die Un-Summen ansieht, die für die Sicherung der Banken ausgegeben werden. Man muss sich schon fragen, ob den politischen Parteien die Kinder noch wichtig sind.
Meine Frage an Sie:
Da Sie offensichtlich den Bedarf einer Korrektur des Gesetzes erkannt haben, warum wollen die Politiker keine Gesetzeskorrektur einbringen, die diesen Menschen den Gang vor den Gerichten spart?
Da die Politiker an allen Ecken und Enden sparen wollen, wäre eine diesbezügliche gesetzliche Klarstellung eine ideale Entlastung der von der Prozesskostenhilfe gebeutelten Landeshaushalte.
Die Standardantwort, dass so etwas Zeit braucht, kann heute nicht mehr gelten: Für die Banken haben die Politiker die Gesetze in Windeseile geändert.
Daher wäre es möglich, gesetzliche Fehler, die nur eine Berufsgruppe bedienen - die Juristen - aber die Familien belasten, ebenfalls in Windeseile zu korrigieren.
Es macht sich auch besser bei den Wahlen, das Volk gewinnt dann den Eindruck, dass Politik für die Menschen gemacht wird.
In der Hoffnung dass ich Ihren sozialen Nerv getroffen habe, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüssen
Michael Baleanu
Sehr geehrter Herr Baleanu,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Gesetzgeber geht bei der Verabschiedung eines Gesetzes davon aus, dass das Gesetz eindeutig ist. In der Begründung, die jedem Gesetzentwurf beigefügt ist, wird zusätzlich auch das Ziel des Gesetzes und der einzelnen Paragraphen näher erläutert. Die Gerichte sind jedoch unabhängig in Deutschland und können daher auch zu einer abweichenden Beurteilung kommen. Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Rosenkranz mitteilte, wird nach Ausgang des Verfahrens beim Bundessozialgericht zu prüfen sein, ob eine gesetzliche Klarstellung erforderlich ist. Der Gesetzgeber tut aber gut daran, zunächst die Entscheidung des höchsten deutschen Sozialgerichts abzuwarten.
Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
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E-Mail: info@bmas.bund.de.
Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz