Wird nun eine Reform des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften/Kirche erarbeitet, denn eine Echte Trennung von Kirche und Staat steht schließlich in der Verfassung?
Es gibt bisher Probleme mit der Trennung von Staat und Kirche, dies wird deutlich wenn die Staatsanwaltschaft im Falle des Organisierten Missbrauches
keine Hausdurchsuchungen macht sondern von der Institution selber ausgewähltes vorgelegt bekommt.
Eine juristische Sonderstellung für Theologen ist gesetzeswidrig!
Beleg:https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/kirche-missbrauchsskandal-es-darf-keine-sonderbehandlung-fuer-die-kirche-geben-id61655386.html
Es sollte zudem überlegt werden die Besuche von Priestern in JVA s zu verbieten denn dies schwächt den Apparat und es unterläuft den Sinn der Strafe wenn es Hilfe von Strukturen gibt welche selber Kriminell sind das gilt auch für Imame der DITIB(Beamte Erdogans und Helfer des MIT).
Religionsfreiheit kann auch mit dem austeilen von Schriften ermöglicht werden.
Beleg:https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug/jva-rockenberg/dienste/seelsorge
Der Staat hilft der Kirche zudem beim Geld/Steuern sammeln, Warum?
Es Reicht.Bitte Macht was
Sehr geehrter Herr T.,
DIE LINKE tritt für die institutionelle Trennung zwischen Staat und den Religionsgemeinschaften ein. Die ist z.B. dort verletzt, wo der Staat für die beiden Amtskirchen die Steuern einzieht.
Selbstverständlich sollen Staatsanwaltschaften in Fällen von Kindesmissbrauch ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf die Institution Kirche ermitteln. Leider sind in der Vergangenheit zu viele Fälle rechtlich unaufgearbeitet geblieben. Das muss sich dringend ändern.
Der Art. 4 in unserem Grundgesetz schützt das Recht auf Religionsfreiheit und auch DIE LINKE verteidigt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltanschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minderheiten. Die Einschränkung der Seelsorge in Justizvollzugsanstalten ist schon deshalb hoch problematisch, weil sie den Kernbereich von Artikel 4 des Grundgesetzes tangieren würde, der die uneingeschränkte Religionsausübung garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
Özlem Demirel