Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?
Sehr geehrte Frau Demirel,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen! Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.
Der von Ihnen angeführte Fall ist tatsächlich Rechtsprechung aus dem Tollhaus und es ist nur zu hoffen, dass gegen das Urteil erfolgreich Rechtsmittel eingelegt werden. Dies gilt um so mehr, als dass Fotos, die das eigene Zuhause zum Hintergrund haben, wie auch deren Verbreitung im Internet, eine Verwendung der Tapete darstellen, die dem Zweck des Kaufvertrages entspricht. Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, dass er nicht wegen Fotos vor Gericht gezerrt wird, die buchstäblich die eigenen vier Wände zum Hintergrund haben. Das Recht an einem der Tapete zugrundeliegenden Bild muss deshalb aus meiner Sicht hier die Veröffentlichung im Internet umfassen und mit dem Kaufvertrag über die Tapete auf die erwerbende Person übergehen.
Ein weiteres Ärgernis sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen durch Abmahnungen bestreiten. DIE LINKE will in diesem Zusammenhang eine Systematisierung der Problemfelder und Durchsicht aller Vorschriften, um die Fehleranfälligkeit zu beseitigen. Der von ihnen angeführte Fall macht nämlich deutlich, dass unklare Rechtsvorschriften das Geschäft dieser Abmahnungen begünstigen. Wir fordern darüber hinaus eine Streitwertbegrenzung und klare Deckelung der Abmahnkosten, um professionellen Abmahnvereinen und auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten den wirtschaftlichen Anreiz zu nehmen. Zudem lehnen wir die Praxis des sogenannten fliegenden Gerichtsstands ab und wollen die Wahl des Gerichtsstands beschränken. Schließlich wollen wir die volle Kostenerstattung für zu Unrecht abgemahnte, um so unberechtigte, sinnlose Abmahnversuche im Keim zu ersticken. DIE LINKE steht für eine effektive, gut ausgestattete öffentliche Verwaltung und Justiz. Nur dann können Verfahren schnell abgeschlossen werden und lässt sich hart gegen unlautere Praktiken vorgehen.