
(...) Volksinitiativen, die darauf aus sind, die Rechte einer Minderheit einzuschränken, die sich nach den Kriterien eines verfassungs- und europarechtlichen Gleichheitsartikels definieren, sollen unzulässig sein. Auch Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien dürfen durch Volksentscheide nicht zur Disposition gestellt werden. Für die direkte Demokratie soll das Transparenzgebot gelten: Es muss Klarheit geben, aus welchen Finanzquellen sich Volksentscheid-Kampagnen speisen. (...)