Sollten Tankstellen Ihrer Meinung nach in Zukunft verpflichtet werden, Preisänderungen auch für weitere Kraftstoffe an die MTS-K zu melden?
Derzeit sind Tankstellen in Deutschland verpflichtet, Preisänderungen für Super E5, Super E10 und Diesel an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) zu melden. Verbraucher:innen können diese Daten über Dienste wie https://bessertanken.de/ abrufen, um Preisvergleiche zu erleichtern. Andere Kraftstoffe wie Autogas (LPG), Erdgas (CNG) oder Wasserstoff werden bisher nicht erfasst. Wäre eine Ausweitung sinnvoll?

Guten Tag Lutz J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte eine Ausweitung der Meldepflichten an die MTS-K auf weitere Kraftstoffe für sinnvoll. Insbesondere Wasserstoff wird in Zukunft eine zentrale Rolle spielen, aber auch alternative Kraftstoffe wie HVO100, LNG oder CNG sind als Übergangstechnologien von Bedeutung.
Eine transparente Preisgestaltung, wie es sie bereits bei den Ladesäulen der E-Mobilität gibt, würde entscheidend zum Wettbewerb beitragen und verbraucherfreundliche Preise ermöglichen. Das fördert die Nutzung emissionsarmer Antriebstechnologien – ein entscheidender Schritt im Hinblick auf unsere Klimaziele.
Mit besten Grüßen
Nyke Slawik