Antwort von Norman Bordin
NPD
• 16.08.2005

Auch in der zweiten Instanz wurde vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder Bundesverteidigungsminister Struck die Nutzung des Bombenabwurfplatzes in der Wittstocker Heide verwehrt, bis die Eigentümerfrage endgültig geklärt ist.

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