Frage an Norbert Wolter von Herbert S. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo Herr Wolter,
was wissen Sie über die ZÜP und billigen Sie, daß dieser Teil des Luftsicherheitsgesetzes ohne Durchführungsverordnung von Herrn Schily durchgepeitscht wird?
Der Schutz von Minderheiten der früher in Ihrer Partei einen hohen Stellenwert hatte scheint zumindest für deutsche Staatsbürger entbehrlich, oder wie erklären Sie sich, daß die Gruppe der Privatpiloten mit potentiellen Terroristen gleichgestellt werden? Mit einer polnischen, türkischen oder amerikanischen Lizenz kann ich als deutscher Bürger ohne Überprüfung in Deutschland fliegen.
Falls Ihnen das Vorgehen der RP´s nicht bekannt ist:
Ich werde gezwungen "freiwillig" eine ZÜP durchführen zu lassen unter Androhung mir sonst meine Lizenz zu entziehen! Die Kosten habe ich selbst zu tragen!!! Dort werden neben BND MAD BKA ausländischer Geheimdienste usw. auch die Unterlagen der ehemaligen Staatssicherheit und die Arbeitgeber hinzugezogen.
Ist das nun Nötigung oder Erpressung was Herr Schily, der bei Ihrer Partei unten links in den Aufzug eingestiegen und bei der SPD oben rechts wieder raus ist, mit uns Privatpiloten macht??
Würde etwas so Ungeheuerliches mit einer anderen Volksgruppe oder sonstigen Minderheit durchgeführt, würden die Grünen vermutlich sofort die Koalition platzen lassen, bei 45000 betroffenen deutschen Bürgern scheint das niemand zu interessieren.
Mit freundlichen Grüßen und Kopfschütteln
Herbert Schiebel
Sehr geehrter Herr Schiebel,
nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde weltweit über neue Maßnahmen für mehr Luftsicherheit diskutiert. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz setzt die EU-Verordnung für mehr Sicherheit in der Zivilluftfahrt um. Der Luftzwischenfall in Frankfurt und der absichtliche Absturz vor dem Reichstag in Berlin haben deutlich gemacht, Kleinflugzeuge können ein Bedrohungs- und Gefährdungspotential darstellen.
Die Innenministerkonferenz ist im Mai 03 zu dem Ergebnis gekommen: Der Luftverkehr stellt gegenüber anderen Verkehrsträgern eine besondere Gefährdung dar. Durch die Nutzung eines Kleinflugzeuges als „Tatwaffe“ können massive Schäden an Leib und Leben angerichtet werden, v.a. wenn diese mit Sprengstoff beladen werden.
Es muss die Verantwortung des Staates bleiben, die Bevölkerung vor (solchen) Gefahren zu schützen. Eine Zuverlässigkeitsprüfung halten wir deshalb für erforderlich. Wir teilen aber Ihre Auffassung, dass die Regelungen im Luftsicherheitsgesetz viel zu bürokratisch sind. In Verhandlungen hatten wir uns darüber eingesetzt, die Luftsicherheitsprüfung alle 5 Jahre zu wiederholen. Eine jährliche Überprüfung ist absolut übertrieben und unverhältnismäßig.
Wir setzen uns momentan erneut für erträgliche und vermittelbare Regelungen ein. Durch die vorgezogene Bundestagswahl wurden allerdings die Verhandlungen unterbrochen.
Piloten sind nicht die einzigen Betroffenen. Zuverlässigkeitsprüfungen gab es bereits vor Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes für Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten (z.B. Kernkraftwerken). Diejenigen Personen, die in beruflichem Zusammenhang regelmäßig in sicherheitsrelevanten Bereichen von Flughäfen tätig waren sowie die Mitarbeiter der Flugsicherung müssen sich einer regelmäßigen Überprüfung unterziehen. Auch Hobbypiloten haben Zutritt zu den relevanten Sicherheitsbereichen und müssen deshalb fairerweise in die Überprüfung miteinbezogen werden.
Auch wir wissen, dass Zuverlässigkeitsprüfungen kein Allheilmittel gegen Bedrohungen sind, aber auf sie zu verzichten wäre leichtfertig. Natürlich ist es bedauerlich, dass sich viele rechtschaffene Menschen, die sich nie etwas zuschulden kommen lassen, diesem Verfahren unterziehen müssen. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geführt. Wir drängen darauf, dass das, was erforderlich ist, verhältnismäßig angewandt wird. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bitten wir um Verständnis und Unterstützung.
Norbert Wolter