Was wollen Sie gegen Diskriminierung von selbstständigen Landwirten unternehmen?
Sehr geehrter Herr Röttgen,
Die Altersrente nach 45 Pflichtbeitragsjahren ab 63 gilt leider nicht für alle Pflichtversichterte. Für selbstständige Landwirte, die durch ihre Berufsbiografie in zwei verschiedene Pflichtrentenversicherungen bezahlen müssen gilt das leider nicht, da sich die verschiedenen Rentenversicherungen sich nicht gegenseitig anerkennen. Die "Deutsche Rentenversicherung" erkennt die Rentenpflichtversicherungszeiten der "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" nicht an. Die Pflichtversicherungsbeitragsjahre addieren sich nicht.
Dies stellt eine Ungleichbehandlung zwichen selbstständigen und unselbstständigen Pflichtversicherten dar.
Sind Sie auch der Meinung, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist?
Sehr geehrter B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.
Sie erreichen mich per Mail (norbert.roettgen@bundestag.de) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) – bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Mühlenstr. 33a, 53604 Bad Honnef).
Mit freundlichem Gruß
Ihr Norbert Röttgen