Frage an Norbert Röttgen von Norbert Dr. K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Röttgen,
im Internet kommt es immer wieder vor, daß auf verdeckter und nicht erkennbarer Weise, in diesem Fall das gewünschte "downloaden" des Browser Firefox, durch das Eintragen einer Adresse vom Anbieter dieser Software ein Vertragsabschluß mit Rechnung vorgelegt wird, obwohl dies in der auf der Seite der Anmeldung nicht deutlich sichtbar ist.
Warum wird nicht gegen diese Betrüger vorgegangen und grundsätzlich
diesen Firmen der Internetzugang verwehrt.
Bezüglich des doch bei jedem Vertragsabschluß möglichen Widerrufsrechts nach einer zeitlichen Frist beruft sich diese Internetfirma auf den § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB las Rechtsgrundlage seiner Forderung.
So etwas darf es doch nicht geben!
Ich fordere Sie und die Abgeordneten auf, hier die Rechtsgrundlage für ein Verbot solcher Firmen im Internet zu schaffen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Norbert Kühn
Sehr geehrter Herr Dr. Kühn,
ich bin selbstverständlich gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Dies gilt im besonderen Maße für die Bewohner meines Wahlkreises, denen gegenüber ich mich besonders verbunden und verpflichtet fühle. Allerdings möchte ich Sie höflich bitten, Ihre Fragen direkt an mein Büro zu richten.
Sie erreichen mich am besten per Email unter norbert.roettgen@bundestag.de oder ganz klassisch per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Ich gebe mein Bestes, Ihnen rasch und umfassend zu antworten. Angesichts der Vielzahl der eingehenden Emails und Briefe (ca. 150 pro Tag) bitte ich jedoch um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Gestatten Sie mir schließlich den Hinweis auf meine Homepage unter www.norbert-roettgen.de. Dort finden Sie regelmäßig aktualisiert Interviews und Kommentare, in denen ich zu aktuellen politischen Themen Stellung beziehe, sowie weitergehende Informationen zu meiner Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Norbert Röttgen MdB