Portrait von Norbert Röttgen
Norbert Röttgen
CDU
0 %
/ 50 Fragen beantwortet
Frage von Joachim R. •

Frage an Norbert Röttgen von Joachim R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Röttgen,
wie ich gerade gelesen haben stimmten Sie der Erbschaftsteuerreform zu.
Ich halte diese beschlossene Reform für verfassungswidrig, da die Steuer auf Vermögen erhoben wird, welches aus bereits versteuertem Einkommen stammt ( Einkommenssteuer). Es ist also eine doppelte Besteuerung. Im Falle des Erbes zwischen Geschwistern, stellt das Gesetz Geschwister und Fremde steuerlich gleich; das ist keine Steuer sondern eine Enteignung.
Außerdem wird auf Grundvermögen bereits Steuer erhoben (Grundsteuer). U. a. die Oppositon hält diese Reform ebenfalls für verfassungswidrig und es wird daher nur eine Frage der Zeit sein, daß sie hoffenlich vor Gericht gekippt wird.
Wieso stimmten Sie für diese schlechte Reform ?
Wieso muß der Bürger auf bereits versteuertes Vermögen nochmals STeuern bezahlen ? Das versteht kein Mensch mehr !
Österreich z.B. hat die Erbschaftssteuer abgeschafft, wegen der doppelten Besteuerung.
Übrigens ist Ihre mail-Adresse über den deutschen Bundestag nicht in Betrieb oder defekt.

Joachim Rutka

Portrait von Norbert Röttgen
Antwort ausstehend von Norbert Röttgen
CDU
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Norbert Röttgen
Norbert Röttgen
CDU