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Norbert Röttgen
CDU
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Frage von Karl Peter S. •

Frage an Norbert Röttgen von Karl Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wird die CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2009 initiativ im Hinblick auf eine Änderung des Wahlrechts? Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Wahlrecht kürzlich als verfassungswidrig erklärt.

Als demokratisch und rechtsstaatlich denkender Bürger bereitet es mir großes Unbehagen, wenn die nächste Wahl wieder unter dem Aspekt der Verfassungswidrigkeit stattfindet. Der vom BVerfG gesetzte Termin (2010) für eine Korrektur muss doch nicht voll ausgeschöpft werden. Oder?

Mit freundlichen Grüßen
Karl Peter Schulz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

ich bin selbstverständlich gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Dies gilt im besonderen Maße für die Bewohner meines Wahlkreises, denen gegenüber ich mich besonders verbunden und verpflichtet fühle. Allerdings möchte ich Sie höflich bitten, Ihre Fragen direkt an mein Büro zu richten.

Sie erreichen mich am besten per Email unter norbert.roettgen@bundestag.de oder ganz klassisch per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Ich gebe mein Bestes, Ihnen rasch und umfassend zu antworten. Angesichts der Vielzahl der eingehenden Emails und Briefe (ca. 150 pro Tag) bitte ich jedoch um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Gestatten Sie mir schließlich den Hinweis auf meine Homepage unter http://www.norbert-roettgen.de . Dort finden Sie regelmäßig aktualisiert Interviews und Kommentare, in denen ich zu aktuellen politischen Themen Stellung beziehe, sowie weitergehende Informationen zu meiner Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Norbert Röttgen MdB

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