Frage an Norbert Röttgen von Achim L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Röttgen,
mir Erschrecken habe ich gerade gelesen, dass der BKA-Gesetzentwurf, den die Stasi nicht besser machen können, im Bundeskabinett durch gewinkt wurde.
In Ihrem Profil, kann ich lesen, dass Sie Rechtsanwalt sind. Daher gehe ich davon aus, dass Sie auch schon mal von unserem Grundgesetz gehört haben.
Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
Wie deckt sich das von Ihnen gewünschte BKA-Spitzel-Gesetz mit dem Grundgesetz?
Wo ist in dem Gesetzentwurf die zeitliche Begrenzung?
Wo liegt die schwere Straftat, wenn ich nicht weis, ob ein Besucher meiner Wohnung ein Terrorverdächtiger ist?
Ist die Terrorkeule nicht ein tolles Instrument die Bundesbürger weiter zu kontrollieren?
In der Hoffnung einige Fragen beantwortet zu bekommen verbleibe ich
mit Grüßen
Achim Lürken
Sehr geehrter Herr Lürken,
ich bin selbstverständlich gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Dies gilt im besonderen Maße für die Bewohner meines Wahlkreises, denen gegenüber ich mich besonders verbunden und verpflichtet fühle. Allerdings möchte ich Sie höflich bitten, Ihre Fragen direkt an mein Büro zu richten.
Sie erreichen mich am besten per Email unter norbert.roettgen@bundestag.de oder ganz klassisch per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Ich gebe mein Bestes, Ihnen rasch und umfassend zu antworten. Angesichts der Vielzahl der eingehenden Emails und Briefe (ca. 150 pro Tag) bitte ich jedoch um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Gestatten Sie mir schließlich den Hinweis auf meine Homepage unter http://www.norbert-roettgen.de . Dort finden Sie regelmäßig aktualisiert Interviews und Kommentare, in denen ich zu aktuellen politischen Themen Stellung beziehe, sowie weitergehende Informationen zu meiner Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Norbert Röttgen MdB