Frage von Volker G. • 15.03.2008
Frage an Norbert Röttgen von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,
mit der Verschärfung des Waffenrechts wird das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 cm strafbar, ausgenommen u..a. zu einem anerkannten Zweck".
Als Leiter einer Pfadfindergruppe unserer Kirchengemeinde kann ich Ihnen aus langjähriger Erfahrung sagen, daß alle handelsüblichen Fahrtenmesser oder pfadfinderisch gebräuchlichen Messer eine längere Klinge als 12 cm
aufweisen.
Dürfen wir uns auf den "anerkannten Zweck", der im Gesetz explizit genannt, jedoch nicht interpretiert ist, berufen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Griesser
Antwort ausstehend von Norbert Röttgen CDU