Frage an Norbert Röttgen von Stefan Ummenhofer D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Rahmen der allgemeinen Steuerdiskussion (auch von Ihrem Fraktionskollegen und BM Herrn M. Glos) möchte ich anregen zu prüfen, ob nicht der Solidaritätsbeitrag als erstes bei Normalverdienern ausgesetzt werden kann. Nach meinem Kenntnisstand würde dadurch der Aufbau Ost nicht berührt werden. Vorstellbar wäre für mich eine Grenze bis 50.000 € für Ledige und 100.000 € für Familien.
Begründung:
1.) Die Steuerprogressionstabelle führt dazu, dass durchschnittliche Einkommensbezieher immer stärker belastet werden. Hingegen ändert sich an den Spitzensteuersätzen nichts. Der von meinem Vorschlag begünstigte Personenkreis stellt aber größtenteils die Leistungsträger, die relativ viel an den Staat entrichten und kaum sonstige Transferleistungen von ihm beziehen.
2.) Eine solche einfach zu veranlassende Steuersenkung würde auch jene Steuerzahler begünstigen, die vermutlich dann ihre gewonnene Kaufkaft auch tatsächlich einsetzen würden. Somit wären positive binnenwirtschaftliche Effekte zu erwarten.
3.) Von den Spitzenverdienern, die im Normalfall auch stärker von der Einheit profitiert haben (Beispiel Ostabschreibungen im Wohnungsbau), kann man in den heutigen Zeiten eher die Solidarität einfordern als von normalen Erwerbstätigen, die aufgrund der Preissteigerungen (Energie) stärker gebeutelt sind.
4.) Es wäre ein gutes Signal an die ehrlichen Steuerzahler, die doch verbittert, die aktuellen Entwicklungen verfolgen müssen. Einnahmeausfälle könnten durch die rigidere Handhabung der Steuerfahndung und Trockenlegung der Steueroasen sowie durch die anfallenden Nach- und Strafzahlungen kompensiert werden.
Lohnsteurzahler haben nun bei weitem nicht die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten als andere Einkommensbezieher.
Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag? Sind Sie bereit diesen in Ihren Gremien zu besprechen? Oder welche Gegenargumente haben Sie?
Danke schön und freundliche Grüße
Dr. S. Ummenhofer