Frage von Björn B. • 20.09.2020
Frage an Norbert Röttgen von Björn B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Röttgen,
Sie haben im Fall Nalwalny scheinbar schon einen Schuldigen ausgemacht. Den bösen W. Putin.
Jetzt meine Frage dazu: Seid wann zählt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht mehr und für wie dumm halten Sie den Kremel, dass er wieder (erfolglos) versucht jemanden mit Nowitschok zu vergiften wobei dieses Nervengift mit einem eindeutigen roten Pfeil richtung Russland versehen ist?
Antwort ausstehend von Norbert Röttgen CDU