Frage an Norbert Röttgen von Helmut M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Röttgen,
in der Sendung des Hessischen Rundfunks "Sparen für den Staat" vom 5.12.2007, 20:15 Uhr, habe ich erfahren, dass für Geringverdienende die Riesterrente sich nicht lohnt, da sie auf die Grundsicherung angerechnet wird, wenn die Rente aus den Sozialabgaben unterhalb des Grundsicherungsbetrages von durchschnittlich Euro 703 liegt. Das verwundert mich insofern, als von allen offiziellen Stellen immer wieder ausdrücklich gefordert wird, dass gerade dieser Personenkreis sich um eine zusätzliche Altersversorgung bemühen müsse. Wenn aber dieses Bemühen, wie konkrete Fallbeispiele aus der o.a. Sendung belegen, zu einem Nullsummenspiel wird, kann man sich die Riesterrente im Wortsinne sparen. Bisher war ich von der Annahme ausgegangen, dass die Ansprüche aus der Riesterrente in vollem Umfang zu der gesetzlichen Rente hinzukämen. Nach Aussage des genannten Berichtes scheint dies aber nur dann der Fall zu sein, wenn die Rente die Grundsicherung übersteigt, nicht aber, wenn sie darunter liegt. Das würde mit anderen Worten bedeuten, dass gerade diejenigen, die eine zusätzliche Versorgung am dringendsten benötigen, nicht in den Genuss ihrer u.U. lebenslangen Anstrengungen kommen würden. Ihr Kollege Rainer Brüderle hat denn auch gefordert, dass diese unsoziale und ungerechte Regelung geändert werden müsse.
Bitte, teilen Sie mir mit, ob der genannte Bericht den Tatsachen entspricht und wenn ja, was das Parlament in dieser Sache unternehmen will.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Mertens