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Norbert Röttgen
CDU
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Frage von Horst W. •

Frage an Norbert Röttgen von Horst W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Röttgen,

die EU plant die Zulassung der Schleichwerbung in Fernsehsendungen. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen?
Welche Meinung hat Ihre Partei dazu?

Zu meiner Überraschung wurde meine Frage von Abgeordnetenwatch mit der Feststellung zurückgewiesen, meine Anfrage enthielte unbelegte Tatsachenbehauptungen. Dabei ist dieses Vorhaben in allen Tageszeitungen erwähnt worden. Hier eine Beispiel vom:

"HANDELSBLATT, Montag, 12. Februar 2007, 19:02 Uhr

Produktplatzierung
EU erlaubt Schleichwerbung im Fernsehen

Was bislang vor allem bei den Öffentlich-Rechtlichen verpönt war, ist künftig ganz offiziell erlaubt. Die Europäische Union (EU) will den Fernsehsendern in den nächsten Monaten die Produktplatzierung, auch Product Placement genannt, genehmigen. In Serien oder Spielfilmen darf den Zuschauern damit ein ganz spezielles Produkt angedient werden.
( http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/200051/_t/ft/_b/1224204/default.aspx/index.html )."

Ich erwarte nunmehr gespannt Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Horst Wörmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wörmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich über www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Die EU-Kommission hat am 13.12.2005 einen Vorschlag für eine „Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste“ vorgelegt, die die bisherige EU-Fernsehrichtlinie von 1997 ablösen soll.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht u. a. vor, Produkt-Platzierung als neue Werbeform zu erlauben.
Schleichwerbung bleibt allerdings illegal. Legal wird in Ausnahmefällen die Produktplatzierung, allerdings nur dann, wenn die Zuschauer am Beginn, am Ende und während der Sendung darüber ausreichend informiert werden.
Diese Information kann ähnlich wie das Senderlogo in regelmäßigen Abständen unabhängig vom konkreten Auftreten einer Produktplatzierung erfolgen.
Produktplatzierung soll allerdings nur in Kino- und Fernsehfilmen sowie in Sportsendungen erlaubt sein und bleibt für Kindersendungen, Dokumentationen und Nachrichten grundsätzlich verboten. Das Europäische Parlament und auch CDU/CSU haben unter diesen Bedingungen, um ein Mehrheitsvotum der Mitgliedstaaten im Ministerrat zu erreichen und die dringend notwendige Revision der EU-Fernsehrichtlinie nicht zu gefährden, Produkt-Platzierung grundsätzlich akzeptiert. Im Grundsatz bleibt es aber einem Verbot von Schleichwerbung.

Wenn Sie weitere Fragen zu Europathemen haben, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an Ihre Abgeordnete im Europäischen Parlament Frau Ruth Hieronymi MdEP zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichem Gruß

Ihr Norbert Röttgen

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