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Norbert Röttgen
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Frage von Michael S. •

Frage an Norbert Röttgen von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Doktor Norbert Röttgen !

Angesichts Ihrer beruflichen Qualifikation und gleichzeitig parteilicher Zugehörigkeit der Unionsparteien möchte ich Sie fragen wollen, wie Sie den konservativen ablehnenden Zweig Ihrer Parteikollegen/-innen zum Thema "Unterhaltsrechtsreform" bewerten.
Gerne würde ich Ihre persönliche und auch in der Fraktion vertretene Meinung erfahren.
Für Ihr Bemühen möchte mich bereits vorab bedanken und verbleibe
mit vorzüglicher Hochachtung und
freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sparwasser,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Unterhaltsrechtsreform, die ich über www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Der Berichterstattung haben Sie sicherlich entnommen, dass wir uns in der vergangenen Woche mit unserem Koalitionspartner SPD auf einen guten Kompromiss geeinigt haben. Das Ergebnis der Verhandlungen stellt für die Union einen großen Erfolg dar. Dabei waren uns insbesondere drei Punkte besonders wichtig.
Erstens wird sich das Unterhaltsrecht jetzt in erster Linie am Kindeswohl orientieren, Kinder sollen deshalb in der unterhaltsrechtlichen Rangfolge an erster Stelle stehen. Ihre Absicherung muss unabhängig davon erfolgen, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
Zweitens haben wir uns für den besonderen Schutz der Ehe bei der Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts für die Kinder betreuenden Expartner eingesetzt. Er oder sie muss sich auf eine in der Ehe begründete gemeinsame Lebensplanung, insbesondere wenn Kinder daraus hervorgegangen sind, in besonderer Weise verlassen können und auch vor der Konkurrenz anderer Ansprüche geschützt werden.Drittens haben wir uns für Lastengerechtigkeit eingesetzt, indem die Obliegenheit, wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen freizustellen, anders als nach geltendem Recht und anders als im Zypries-Entwurf vorgesehen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich ausgestaltet wird. Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert werden. Hierfür liefert das Bundesjustizministerium bis zum kommenden Montag einen Formulierungsvorschlag.

Das Engagement der Union hat sich gelohnt. Nun kann eine Reform verabschiedet werden, die das Kindeswohl, den Schutz der Ehe und die Gleichbehandlung bei der Dauer des Betreuungsunterhalts in einem ausgewogenen Konzept miteinander verbindet. Das neue Unterhaltsrecht wird gegenüber der geltenden Rechtslage einen deutlichen Fortschritt darstellen, die Große Koalition hat nun auch bei einem wichtigen gesellschaftspolitischen Thema Handlungsfähigkeit bewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Norbert Röttgen

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