Frage an Norbert Röttgen von Karen S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
meine Frage bezieht sich außer auf Gesundheit ebenso auf Bürgerrechte, Kinderrechte und damit Justiz, Familie, wie Kinder und Jugend:
Die Bundesregierung will kurzfristig im November einen Gesetzentwurf einbringen, der die Beschneidung von nichteinwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation legalisiert. Hintergrund ist ein Urteil des LG Köln von Mai und eine Bundestagsresolution vom 19. Juli 2012. Über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben jetzt einen Alternativentwurf vorgelegt, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.
Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?
Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht vereinbar ist mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2,2 GG), dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3, Satz 1 und 2 und dem Artikel 24,3 der UN-Kinderechtskonvention, der die Vertragsstaaten verpflichtet „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"? Es kommt einem Sondergesetz insbesondere für eine Religionsgruppe gleich, der Religionsgruppe, die schon einmal vor Jahrzehnten aufs Schlimmste unter Sondergesetzen gelitten hat. Auch das kann doch keiner wollen!
Mit freundlichen Grüßen
Karen Stenzel
Sehr geehrte Frau Stenzel,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.
Sie erreichen mich per Mail ( norbert.roettgen@bundestag.de ), per FAX (030/227-76981) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) – bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Johannes-Albers-Allee 3, 53639 Königswinter).
Mit freundlichem Gruß
Ihr Norbert Röttgen