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Norbert Röttgen
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Frage von G. D. •

Frage an Norbert Röttgen von G. D. bezüglich Gesundheit

Warum setzen Sie ,bzw. ihre Partei, sich nicht intensiv für die generelle Abschaffung des Risikostrukturausgleiches bei den Krankenkassen ein. ???

Warum darf eine Krankenkasse mit zu "hohem Versicherungsrisiko" nicht in Konkurs gehen, wenn lt. Gesetz doch die am Markt noch bestehen bleibenden Kassen mit dem besseren Management, alle Mitglieder der "Pleitekassen" und das natürlich unabhängig ihres Krankheitszustandes, aufnehmen müssen.

Durch diese Maßnahme würde letztlich das sog. "Versicherungsrisiko" der verbleibenden Krankenkassen immer weiter vereinheitlicht.

Dieser Marktmechanismus sorgt letztlich auch dafür, daß die heute viel zu hohe Anzahl der verschiedensten Krankenkassen mit ihren "aufgeblähten Verwaltungsapparaten" auf ein sinnvolles Maß reduziert wird.

Ebenfalls würde diese Maßnahme zu einer Reduzierung unnötiger Werbungskosten, einer genaueren Kontrolle der Abrechnungen von Krankenhäusern und der Ärzteschaft, sowie vielleicht auch zur Abschaffung deren unkontrollierbaren Lobby-Abrechnungs-Vereinigungen führen.

Haben Sie, oder Ihr Partei-Kollege Seehofer, schon jemals darüber nachgedacht ???

Oder befinde ich mich hier in einem "naiven Irrtum" , weil mir da irgendeine Information fehlt ???

Bitte kommen Sie mir aber nicht mit der dann doch drohenden "Arbeitslosigkeit "der Manager ( vorgeschoben werden da sicher von Ihnen die vielen Angestellten) der in Konkurs gehenden Krankenkassen , denn es handelt da doch vielmehr um die fehlendenn Geschäftsführer- Pöstchen für evtl. abgewählte (abgehalfterte) Partei-Politiker oder deren Gehilfen.

Sehe Ihrer Rückäußerung mit Interesse entgegen.

Mit freundlichem Gruß
G. Dick

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dick,

vielen Dank für Ihre Email vom 6. August 2006 zum Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Auch wenn der RSA nach Auffassung der Union einfacher, transparenter und zielgenauer werden muss, so ist er doch eine unverzichtbare Voraussetzung für das 1996 eingeführte freie Kassenwahlrecht der Versicherten. Er gleicht in gewissem Umfang die unterschiedlichen Einnahmen- und Ausgabenstrukturen der einzelnen Krankenkassen aus. Dadurch wird verhindert, dass eine Krankenkasse nur deshalb höhere Beitragssätze erheben muss, weil ihre Versicherten unterdurchschnittliche Einkommen haben oder überdurchschnittlich krank sind.

Bei der Diskussion um den RSA darf somit nicht vernachlässigt werden, dass die GKV zwar unterschiedlich hohe Risiken versichern – anders als Privatversicherungen – aber keine risikoabhängigen Beiträge erheben dürfen. Die Beiträge sind einzig vom Einkommen des Versicherten abhängig, nicht aber von seinem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Erst durch den RSA ist gewährleistet, dass alle Versicherten frei ihre Krankenkasse wählen können, ohne dass dies bei einzelnen Krankenkassen zu außergewöhnlichen Beitragssätzen und unvertretbaren wirtschaftlichen Schieflagen führen würde; Leidtragende einer solchen Entwicklung wären letztlich alle Beitragszahler.

Schlechtes Management mit „aufgeblähten Verwaltungsapparaten“ – wie Sie Schreiben – wird durch den RSA dagegen nicht belohnt. Weil der RSA nur Durchschnittswerte ausgleicht, haben die Kassen weiterhin die Folgen unwirtschaftlichen Verhaltens selbst zu tragen. Dies zeigt sich besonders in der - trotz des RSA - bestehenden Spreizung der Beitragssätze. Wenn Ihre Krankenkasse also mehr in den RSA einzahlt als sie herausbekommt, heißt das, dass ihre Beitragseinnahmen bei einem durchschnittlichen Beitragssatz höher sind als die Ausgaben, die für einen durchschnittlichen Versicherten anfallen. Ihre Kasse kann also mehr einnehmen, als sie für die Versorgung der eigenen Versicherten benötigt, und hat daher andere Kassen zu unterstützen, die den Bedarf ihrer Versicherten nicht durch deren eigene Beiträge decken können.

Das RSA zementiert übrigens nicht die Strukturen: Vielmehr haben sich zahlreiche kleinere und mittlere Krankenkassen zu größeren, leistungsfähigeren Einheiten zusammengeschlossen. Offensichtlich wird – mit Ausnahme der rein betriebsbezogenen Krankenkassen – eine gewisse Mindestgröße als erforderlich angesehen, um den gestiegenen Anforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit von Krankenkassen gerecht zu werden. Seit Anfang der 90er Jahre hat sich durch diesen fortschreitenden Fusionsprozess die Zahl der Krankenkassen von rund 1.200 auf derzeit 267 reduziert. Dieser Trend hält weiter an und wird dazu führen, dass in fünf bis zehn Jahren voraussichtlich deutlich weniger als 100 Krankenkassen noch am Markt sein werden.

Wie viele Krankenkassen mit welcher Größe wir in Deutschland letztlich brauchen, kann aber niemand mit objektiv nachvollziehbaren Argumenten sagen. Klar ist jedoch, dass eine marktbeherrschende Stellung einzelner Großkassen sowohl gegenüber den Leistungserbringern als auch gegenüber den Versicherten vermieden werden muss. Wettbewerb funktioniert nicht ohne Wettbewerber, und deshalb sollte in jeder Versorgungsregion eine ausreichende Zahl an leistungsfähigen Kassen tätig und für die Versicherten wählbar sein.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass CDU und CSU im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreform mit Erfolg darauf bestanden haben, dass die Krankenkassen nicht nur die Bezüge und Versorgungsansprüche ihrer Vorstandsmitglieder offen legen, sondern gegenüber ihren Versicherten auch Rechenschaft über die Verwendung der Beitragseinnahmen und die Höhe der Verwaltungskosten ablegen müssen. Zu diesem Mehr an Transparenz tritt außerdem die gesetzliche Begrenzung des Verwaltungskostenanstiegs.

Für Ihre Anfrage möchte ich mich nochmals herzlich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Norbert Röttgen MdB

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