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Norbert Röttgen
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Frage von Birgit S. •

Frage an Norbert Röttgen von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. N. Röttgen,
zuletzte arbeitete ich für einen Bruttolohn von 1014,00 Euro. Ich zahlte 7 4,18 Euro Krankenversicherung und 11,50 Euro Pflegeversicherung.
Mein Arbeitgeber ähnlich macht zusammen ca. 170,00 Euro.

Nun habe ich mich entschloßen meine nebenberufliches Dienstleistungsgewerbe haupt beruflich zu betreiben. Aus bestimmten Gründen muß ich in der GKV bleiben.

Als ich mich dort als freiwilliges selbständig weiter versicherte erlebte ich einen unglaublichen Schock.

Der Gesetzgeber verlangt: von meinem geschätzten Gewinn ! VOR ! Steuer KV + PV zusammen 17,1 %, vom Existenzgründungszuschuß ( Arbeitslosengeld ca 290,00 Euro + 300,00 Euro ) 17,1 %, von eingehenden Zinsen 17,1 % und sogar, wenn ich mir ´nen MINiJOB suche ( der pauschal besteuert wird ) 2,2 % PV

In meinem Fall etwa 400,00 Euro!

Ich bin verpflichtet meinen Steuerbescheid einzureichen und gegebnenfalls Beiträge nach zu zahlen , falls ich mehr ! VOR ! Steuer einnehmen werde, als ich jetzt schätze ( hoffe ).

Können Sie mir bitte erklären, weshalb ein Existenzgründer in Deutschland mehr als den doppelten Beitrag einer angestellten Person mit ähnlichem Einkommen zahlen muß.
Außerdem sogar Beiträge auf Einnahmen wie Zinsen oder Minijob fällig werden?

Will Der Gesetzgeber Existensgründungen verhindern?
Oder weshalb bleibt nicht mal das steuerfreie Existenzminimum außen vor?
Brauchen Existenzgründer kein Geld zum Leben?
Warum reduzieren die Krankenkassenbeiträge nicht den Gewinn vor Steuern, sind sie keine Betriebsausgaben?
Was denkt sich ein Gesetzgeber bei solchen Forderungen?

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schuster

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schuster,

Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken. Selbstverständlich bin ich sehr gerne bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort zu stehen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihnen persönlich eine Antwort zukommen lassen kann.

Sie erreichen mich per Mail (norbert.roettgen@bundestag.de), per FAX (030/22776981) oder per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) - bei Anliegen, die meinen Wahlkreis betreffen, gerne auch über mein Wahlkreisbüro (Wahnbachtalstr. 8, 53721 Siegburg). Bei Fragen, die in meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betreffen, schreiben Sie mir bitte an eine der beiden folgenden Adressen: Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn oder Alexanderstr. 3, 10178 Berlin.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Norbert Röttgen

Anmerkung der Redaktion
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